Im heutigen Artikel vermitteln wir allgemeine Informationen über die praktischen und rechtlichen Aspekte der Notariellen Vollmachten in Spanien.
Die Spanische Notarielle Vollmacht. In diesem Dokument ermächtigt ein Vollmachtgeber, unabhängig ob es sich um eine natürliche Person (Einzelperson) oder um eine juristische Person (Gesellschaft) handelt, eine andere Einzelperson oder ein Unternehmen (Bevollmächtigte) vor einem spanischen Notar oder einer Person mit notariellen Funktionen (zBsp. ein Konsul), um in seinem Namen zu handeln.
Inhalt der Vollmacht. Mittels einer Vollmacht können so viele Handlungen oder Aktionen durchgeführt werden, wie von dem Vollmachtgeber gewünscht. Von den Befugnissen abhängig, sind die Vollmachten normalerweise aufgeteilt in:
– Sondervollmachten und Generalvollmachten: Je nachdem, ob die Handlungsbefugnisse weit und allgemein oder auf eine konkrete Handlung beschränkt sind.
Wird eine allgemeine Vollmacht erteilt, ist der/die Bevollmächtigte in der Lage, in einer sehr umfangreichen Weise für den Vollmachtgeber zu handeln und es ist wichtig sicherzustellen, dass die gewählte Person vertrauenswürdig ist. Im Falle einer Sondervollmacht, muss darauf geachtet werden, dass die Befugnisse nicht zu beschränkt sind, da sie sonst vielleicht nicht ausreichen.
Es gibt auch die Prozessvollmachten, Vorsorgevollmachten, Stimmrechtsvollmachten, usw.
Formalitäten; Der Vollmachtgeber muss sich ausweisen und seine Personalien angeben: Adresse, Familienstand usw.
Handelt es sich um eine natürliche Person, muss dem Notar der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden.
Gesellschaften müssen die Steueridentifikationsnummer vorlegen und die ermächtigte Person muss ihre Position in der Firma nachweisen und dass sie befugt ist im Namen des Unternehmens zu handeln.
Der Bevollmächtigte; Es ist sehr wichtig, den Bevollmächtigten genau zu identifizieren, jedoch ist es nicht notwendig, dass der Bevollmächtigte der Unterzeichnung der Vollmacht beiwohnt.
Haben die Befugnisse des Bevollmächtigten steuerliche Folgen, zBsp. beim Verkauf, bei einer Erbschaft usw., benötigen die Parteien eine spanische Steueridentifikationsnummer und die beteiligten Ausländer benötigen ein NIE.
Vor wem? In Spanien wird eine Vollmacht vor einem öffentlichen Notar unterzeichnet, und nicht wie in einigen Ländern üblich, vor einem Anwalt oder ähnlichem.
Aufhebung; Die Vollmacht kann vor einem Notar widerrufen werden. Der Bevollmächtigte muss jedoch von dem Widerruf in Kenntniss gesetzt werden.
Wichtig ist zu beachten, dass die Vollmachten in Spanien, insofern nicht anders angegeben, grundsätzlich keine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Wird die Handlungsfähigkeit in der Vollmacht nicht zeitlich beschränkt, gilt sie bis zum Tod des Vollmachtgebers.
Einige Vorsichtsmaßnahmen
Klausel in Bezug auf Interessenkonflikte. Ist der Bevollmächtigte auch eine interessierte Partei, muss eine Klausel einfügt werden, die besagt, dass er berechtigt ist, den Vollmachtgeber trotz eines möglichen Interessenkonflikts zu vertreten.
Beispiel: Eltern, die ihren Kindern ein Eigentum schenken und sie ermächtigen, sich um alles zu kümmern.
Untervollmacht. Es ist interessant die Möglichkeit vorzusehen, dass ein Stellvertreter den Bevollmächtigten ersetzen kann, zBsp wenn dieser erkrankt und nicht im Namen des Vollmachtgebers handeln kann, usw.
Generell gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten, Wichtig ist, sich zu vergewissern, dass immer im Sinne des Vollmachtgebers und seinen Umständen entsprechend gehandelt wird.
Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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