Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit. (Aufenthaltsrecht ohne Recht of Arbeit)

Anwälte. Aufenthaltsrecht ohne Erwerbstätigkeit in Spanien. (Nicht-lukrativ)

Konzept.

Es handelt sich um eine Art Wohnsitz für nichteuropäische Staatsbürger (weder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum noch aus der Schweiz). Es ermächtigt, sich vorübergehend in Spanien niederzulassen, ohne eine Arbeitstätigkeit auszuüben. Das heißt, es handelt sich um einen Aufenthalt ohne Arbeitstätigkeit.

Geregelt in Gesetz 4/2000 und Verordnung 557/2011.

Darüber hinaus handelt es sich um eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis; daher muss sie erneuert werden. Im Gegensatz zum Unternehmer-Visum oder der Golden Visa ist es nicht notwendig, eine Investition zu tätigen.

Die Grundidee ist nachzuweisen, dass für den Aufenthalt in Spanien genügend Mittel vorhanden sind. Es kann der erste Ausgangspunkt sein, um eine Arbeitserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Bedingungen.

Für diesen Antrag müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden:

.- Sich nicht illegal oder irregulär auf spanischem Gebiet aufzuhalten.  

.- Nicht vorbestraft sein

.- Nicht zu den Personen gehören, die unter das Einreiseverbot in Spanien fallen.

.- Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um in Spanien zu leben. Diese werden nach dem Einkommen bewertet:

. -Monatlich mindestens 400% des IPREM (564,90 € für das Jahr 2021) Das heißt, der monatliche Betrag von 2.259,60 €, dh. jährlich mindestens 27.115,20 €.

.- Zusätzlich müssen für jedes abhängige Familienmitglied 100% des IPREM hinzugefügt werden. Das sind 564,90 € für das Jahr 2021.

.- Über eine Kranken- oder Krankenversicherung mit vollständiger Deckung in Spanien verfügen.

.- Nicht an eine der Krankheiten leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte.

Verfahren

Sie müssen mit der persönlichen Bewerbung außerhalb Spaniens beginnen. Der Antrag muss im Spanischen Konsulat des Landes eingereicht werden, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet.  

Es müssen die entsprechenden Gebühren entrichtet und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Nach Genehmigung können Sie in Spanien einreisen und hier den Ausländerausweis (TIE) beantragen.

Andere Daten von Interesse.

.- Grundsätzlich ist die Ausübung einer Arbeitstätigkeit in Spanien nicht erlaubt (Aufenthalt ohne Arbeit), aber doch in Drittländern.

.- Sie können investieren, studieren oder ein Praktikum ablegen.

.- Nach Erhalt, können Sie sich frei im Schengen-Gebiet bewegen.

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Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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