Anfrage zu Eigentums- und Nutzungsrechten:
Ich wohne in einem Haus auf dem Land und kümmere mich seit langem um das benachbarte Grundstück. Ich kümmere mich um den Garten, entaste die Bäume, usw.. Jederman weiß, dass ich das seit Jahren mache. Kann ich dieses Grundstück kaufen?
In einem anderen vorherigen Artikel haben wir bereits besprochen, dass es unterschiedliche Erwerbsformen gibt, unter anderem durch Ersitzung. In einem Artikel erklären wir Ihnen den Unterschied der normalen und der außergewöhnlichen Ersitzung. Die Sie unter folgendem Link einsehen können.
EINLEITUNG
In diesem Artikel werden wir über die Ersitzung und den eingetragenen Inhaber sprechen: und wie der kontinuierliche Besitz eingefordert werden kann. Wir werden uns auf eine andere Form der Ersitzung konzentrieren: Ersitzung contra tabulas und secundum tabulas.
Wovon hängt die eine oder die andere ab? Ob die Ersitzung zugunsten des im Grundbuchamt eingetragenen Eigentümers erfolgt oder nicht.
Die Ersitzung zugunsten des im Grundbuchamt eingetragenen Eigentümers ist die sogenannte secundum tabulas. Im Gegenteil, spricht man wenn sie zugunsten einer Person erfolgt, die nicht als eingetragener Eigentümer gilt, von einer Ersitzung contra tabulas.
ERSITZUNG SECUNDUM TABULAS
Durch die Ersitzung secundum tabulas wird ein Vermögenswert durch den eingetragenen Inhaber erworben. Weil, der im Grundbuchamt aufgeführte Eigentümer nicht der wahre Eigentümer der Immobilie war. Weil zum Beispiel, selbst wenn die Eintragung erscheint, der vorherige Eigentümer aus irgendeinem Grund nicht der rechtmässige Eigentümer war, oder der Vertrag nicht als rechtmässig gelten kann.
Trotz dieser Situation spielt der Zeitraum im Recht eine sehr wichtige Rolle. Das Bürgerliche Gesetzbuch und im Hypothekengesetz verankerte Grundsatz der Vermutung erlauben, dass eine Person, die für eine bestimmte Zeit konkrete Handlungen ausübt, tatsächlicher Eigentümer der Immobilie werden kann.
In diesem Fall wird die Inanspruchnahme des dinglichen Rechts zugunsten des eingetragenen Inhabers zugelassen und begünstigt: Die Registrierung ist der Rechtstitel und es wird vermutet, dass der eingetragene Inhaber das Eigentum öffentlich, friedlich, ununterbrochen und nach Treu und Glauben besitzt.
ERSITZUNG CONTRA TABULAS
Im Fall der Ersitzung contra tabulas erscheint die Person die das Eigentum besitz nicht als eingetragener Eigentümer im Grundbuchamt. Daher besteht ein Konflikt zwischen dem eingetragenen Erwerber und dem, der entgegen dem Eintrag den Besitz ausübt.
Wie kann diese Situation eintreten? Nehmen wir ein Beispiel: Wir kaufen ein Haus durch einen privaten Kaufvertrag und es wird keine öffentliche Urkunde unterzeichnet. Wir leben seit 50 Jahren in diesem Haus und stellen viele Jahre später fest, dass die Person, die uns das Haus verkaufte, nicht als Eigentümer eingetragen ist. Wenn wir den Erwerb der Immobilie durch Nutzungsentziehung beabsichtigen, werden wir gegen den im Grundbuchamt eingetragenen Eigentümer vorgehen. Daher müssen wir den Besitz über mehrere Jahre hinaus und unter bestimmten Eigenschaften nachweisen.
Im nächsten Artikel werden wir die Probleme behandeln, die im Grundbuchamt in Bezug auf die Ersitzung contra tabulas auftreten können.
Haben Sie ein Problem mit der Ersitzung contra oder secumdum tabulas und wüschen Sie eine kompetente Beratung in Sachen Eigentums- und Nutzungsrecht: Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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