Ein Kind im Testament begünstigen. Erbrecht in Spanien. Pflichtteil.  Verbesserungs- und Frei Verfügbarer Anteil. Rechtsberatung.

Favorecer a un hijo en el testamento. España.

Bei der Errichtung eines Testaments in Spanien müssen die Bestimmungen des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich der Pflichtteilsberechtigten, der drei Drittel des Nachlasses usw. unbedingt beachtet werden. In diesem Artikel beantworten wir eine Frage, die uns sehr häufig gestellt wird: Kann ich ein Kind in meinem Testament begünstigen? Ist es in Spanien möglich ein Kind von der Erbschaft auszuschliessen?

Erbschaften in Spanien. Gesetzliche Regelung. Die drei Drittel des Nachlasses.

Um die Grenzen und Freiheiten zu verstehen, die das spanische Recht jeder Person bei der Errichtung seines/ihres Testaments einräumt, ist es wichtig, die Bestimmungen des Art. 806 ff. des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu analysieren. Hier sind die drei Drittel geregelt, in die der Nachlass aufgeteilt wird:

(1/3) Pflichtteil: Dies ist der Teil, der den Pflichtteilsberechtigten zusteht. In diesem Fall den Kindern.

(1/3) Verbesserungsanteil: Dies ist der Teil, den der Erblasser verwenden kann, um den Anteil eines oder mehrerer der Pflichtteilsberechtigten oder Nachkommen zu „verbessern“.

(1/3) Frei Verfügbarer Anteil: Das letzte Drittel kann den Wünschen des Erblassers entsprechend frei vermacht werden. Sei es ein Pflichtteilsberechtigter, ein Nachbar, ein anderer Verwandter usw.

Kann ich meine  Kinder im Testament von der Erbschaft auschließen?

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass die Kinder Pflichtteilsberechtigte sind. Daher haben sie Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses. Wie in früheren Artikeln erläutert, ist es jedoch in sehr spezifischen Fällen (Enterbung, Erbunwürdigkeit usw.) möglich, ein Kind von der Erbschaft  auszuschließen damit er/sie nichts erhält.  Es ist jedoch notwendig, jeden Fall im Detail zu prüfen, da es nicht immer einfach ist. Und es müssen schwerwiegende und ordnungsgemäß anerkannte Umstände vorliegen, die diese Entscheidung rechtfertigen.

Wir müssen jedoch betonen, dass das spanische Bürgerliche Gesetzbuch, auch wenn es nicht so erscheinen mag, ziemlich flexibel ist. Im Testament kann der Erblasser durch den Verbesserung- und dem Frei Verfügbaren Anteil, ein Kind zum Nachteil der anderen enorm begünstigen. Das Testament und die Wünsche können and die spezifischen familiären und persönlichen Umstände anpasst werden. Immer innerhalb der Grenzen, die im spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sind.

Die Flexibilität des Verbesserungs- und des Frei Verfügbaren Anteils.

Wie gesagt, ermöglichen der Verbesserungs- und der Frei Verfügbare Anteil es dem Erblasser, die Verteilung seines/ihres Nachlasses strategisch zu planen. Betrachten wir dies anhand eines Beispiels. Die Eltern von drei Kindern. Zwischen den Eltern und zwei der Kinder besteht eine  sehr schlechte Beziehung,  jedoch ohne die notwendige Schwere, um einen Fall von Enterbung oder Erbunwürdigkeit darzustellen. Obwohl die Erblasser diese beiden Kinder nicht vom Testament ausschließen können,  können sie das andere Kind stark begünstigen.

Wie? Indem sie diesem Kind den Verbesserungs-und den Frei Verfügbaren Anteil zusprechen. In der Praxis würden also die beiden Erben, zu denen die Erblasser ein schlechtes Verhältnis haben, jeweils nur 11,11 % des Nachlasses erhalten. (ein Drittel des Pflichtteils). Während der andere Erbe seinen gesetzlichen Pflichtteil (11,11 %) plus den Verbesserungsanteil (33,33 %) und den Frei Verfügbaren Anteil (33,33 %) erhält. Insgesamt also 77,78 % des Nachlasses.

Fazit.

Möchten Sie ein Kind im Testament begünstigen, in White-Baos sind wir Experten für Erbrecht, Testamente und Erbschaftssteuer. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent zu diesem Thema beraten.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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