Unser heutiger Artikel behandelt auf einfache Weise die Einforderung eines Vermächtnisses. Das heißt, wie der Bedachte die Herausgabe des Vermächtnisses einfordern kann. Normalerweise bei den Erben oder beim Testamentsvollstrecker.
Definition
Durch ein Vermächtnis überlässt der Erblasser einer oder mehreren Personen ein Recht oder einen bestimmten Vermögensgegenstand.
Vermächtnisnehmer und Erbe sind unterschiedliche Dinge.
Der Vermächtnisnehmer ist ein privater Nachfolger, er erhält nur eine oder einzelne, konkrete Sache/n.
Der Erbe ist ein Gesamt-Rechtsnachfolger. Das heißt, er erbt das Vermögen des Verstorbenen im Allgemeinen.
Rechtsgrundlage
Die Möglichkeit ein Vermächtniss zu hinterlassen ist in Artikel 858 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (CC) vorgesehen.
Der mit einem Vermächtnis beschwerte Erbe, ist verpflichtet es zu erfüllen. Und wenn das Vermächtnis nicht einem bestimmten Erben auferlegt wird; sind alle Erben an diese Verpflichtung gebunden.
Herausgabeaufforderung.
Artikel 885 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt an:
.- Der mit einem Vermächtnis Bedachte oder der Vermächtnisnehmer,
.- Kann das Vermächtnis nicht auf seine eigene Entscheidungsbefugnis in Besitz nehmen. Es sei den er hat die Genehmigung hierfür.
.- Er muss die Übergabe und Inbesitznahme beim Erben oder beim Testamentsvollstrecker anfordern.
Daher muss der Bedachte normalerweise den Erben auffordern, das Vermächtnis herauszugeben.
Verweigerung der Herausgabe. Vermächtnis Einfordern.
Weigert sich der Erbe, das Vermächtnis herauszugeben, kann der Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden.
Geldvermächtnisse müssen in Geld ausgezahlt werden. Selbst wenn in der Erbschaft kein Geld vorhanden ist. Andere Wertgegenstände sind nicht zulässig. Denoch ist es möglich und auch angebracht, eine Einigung zu erzielen.
Darüber hinaus ist der Erbe durch die Annahme der Erbschaft zur Herausgabe des Vermächtnisses verpflichtet.
Er ist verpflichtet, das Vermächtnis auch unter Beeinträchtigung seines eigenen Vermögens herauszugeben. Daher gilt es vor der Annahme der Erbschaft sicherzustellen, dass die Verpflichtung zur Übergabe des Vermächtnisses .
Die Rechtsprechung der spanischen Gerichte.
In diesem Zusammenhan ist das Urteil Nr. 67/2018 des Provinzgerichts von Córdoba hervorzuheben.
In dem wird erinnert:
1. die Verpflichtung des Erben das Vermächtnis herauszugeben.
2.-die Annahme der Erbschaft durch den nicht gesetzlichen Erben verpflichtet ihn zur Herausgabe des/der Vermächtnisse/s, er haftet nicht nur mit dem Vermögen der Erbschaft, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen.
Abschluss.
Aus den oben genannten Gründen:
Erstens, der Erbe kann die Erbschaft annehmen. Auch ohne die Beteiligung des mit einem Vermächtnis Bedachten.
Zweitens, in der Regel muss der Vermächtnisnehmer die Herausgabe der vermachten Sache verlangen.
Drittens, gelegentlich haftet der Erbe für die Herausgabe mit seinem eigenen Vermögen.
Hat man Sie mit einem Vermächtnis bedacht, und der Erbe oder der Testamentsvollstrecker geben es nicht heraus. Sie sollten wissen, dass Sie eine Klage für die Einforderung des Vermächtnisses in Spanien einleiten können.
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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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