Die Enterbung in Spanien und psychische Misshandlung. Wir analysieren ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs. Anforderungen. Beziehungslosigkeit zwischen Eltern und Kindern. Rechtliche Beratung.

Enterbung in Spanien. Anforderungen

Im heutigen Artikel wollen wir ein jüngeres Urteil des Obersten Gerichtshofs zu einem, leider immer aktuellen Thema analysieren. Die Enterbung  in Spanien. Wir werden uns inbesonders auf die Frage konzentrieren, ob Eltern ihre Kinder vom Testament ausschließen und ihnen so ihren gesetzlichen Pflichtteil entziehen können. Und auch ob es möglich ist, ein Kind aufgrund der inexistenten Beziehung zum Vater oder zur Mutter zu enterben, mit der Begründung dass dies eine psychische Misshandlung darstellt.

 Der Pflichtteil: Spanien und Nachbarländer.

In Spanien und anderen Nachbarländern wie Frankreich oder Belgien ist ein Großteil des Erbvermögens bestimmten Erben „vorbehalten“. Das heißt, es besteht keine Freiheit um über das Vermögen nach eigenem Ermessen zu verfügen. Der Teil des Vermögens, der gesetzlich den „Pflichterben“ vorbehalten ist, wird als „Pflichtteil“ oder „erbliche Reserve“ bezeichnet. In Spanien macht der Pflichtteil der Kinder 2/3 der Erbschaft aus.

Dieses System steht im deutlichen Widerspruch zu der bestehenden Freiheit in Ländern wie dem Vereinigten Königreich. Wo ein Erwachsener sein Vermögen der Person seiner Wahl hinterlassen kann (ob Kind, Partner, ein naher Verwandter usw., spielt keine Rolle).

Ursachen für die Enterbung der Kindern in Spanien. Bürgerliches Gesetzbuch.

Um ein Kind in Spanien enterben zu können, muss einer der im Bürgerlichen Gesetzbuch

vorgesehenen Gründe vorliegen. Die konkreten Gründe für die Enterbung der Kinder sind in Art. geregelt. 853, der wie folgt lautet:

Zur berechtigten Enterbung der Kinder und Nachkömmlinge kommen zusätzlich zu den in Artikel 756 mit den Nummern 2, 3, 5 und 6 genannten, auch folgende Gründe in Betracht:

  • • 1. Dem Vater oder dem Verwandten in aufsteigender Linie, der ihn enterbt, ohne rechtmässigen Grund die Alimente verweigert zu haben.
  • • 2. Ihn durch eine Tat misshandelt oder ihn durch Wort ernsthaft geschmäht zu haben.“

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Psychische Misshandlung und Enterbung.

Die unter Abschnitt Nr. 2 für eine Enterbung vorgesehenen Gründe (Misshandlung in Wort und Tat) wurden traditionell als Körperverletzungen oder körperliche Gewalttaten betrachtet. Seit 2014 zählt der Oberste Gerichtshof jedoch auch die psychische Misshandlung zu dieser Kategorie. Das Hauptproblem des Urteils, das Tor und Tür für die Enterbung aufgrund psychischer Misshandlung öffnete, besteht darin, dass sie in der Beschreibung des konkreten Sachverhalts zu vage und unspezifisch war. Es wurde lediglich erklärt, dass einige der Kinder ihren Vater in seinen letzten sieben Lebensjahren „emotional im Stich gelassen“,  kein Interesse gezeigt und ihn zu keinem Zeitpunkt kontaktiert hätten. Jedoch wurden keine weiteren Einzelheiten angegeben. Die Frage ist also: Stellt die Beziehungslosigkeit eine psychische Misshandlung dar?

Urteil 419/2022: Die Beziehungslosigkeit zwischen Verwandten rechtfertigt keine Enterbung.

Das Urteil vom 24. Mai 2022 bringt hier ein wenig Licht ins Dunkel. Einerseits bestätigt es erneut, dass psychische Misshandlung tatsächlich eine Grund für die Enterbung sein kann. Gleichzeitig wird aber verdeutlicht, dass die Beziehungslosigkeit zwischen Eltern und Kind nicht automatisch einer „psychischen Misshandlung“ gleichkommt und von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Für die Einstufung als psychische Misshandlung ist erforderlich:

.- Dass die Beziehungslosigkeit ausschließlich dem/den betreffenden Erben zuzuschreiben ist.

.- Dass nach Analyse der konkreten Umstände nachgewiesen werden kann, dass diese fehlende Beziehung den/die Erblasser/in psychisch geschädigt hat.  

Schlussfolgerungen.

In Spanien ist die Enterbung eine komplexe Angelegenheit. Die fehlende Beziehung zwischen Eltern und Kindern kann der Grund für eine Enterbung sein, sie hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist eine eingehende und detaillierte Prüfung der Lage erforderlich. White Baos Abogados sind Experten für Familienrecht, Testamente und Erbrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir werden Sie kompetent zu diesen und anderen Themen beraten

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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