ANFRAGE:
Meine verstorbene Mutter hat mich in ihrem Spanischen Testament enterbt und alles meiner Schwester hinterlassen. Kann ich das Testament anfechten? Was kann ich tun, kann ich Einspruch gegen das Testament erheben?
Sehr geehrte Leserin
Das spanische Enterbungsverfahren wird hauptsächlich durch Artikel 848 bis 857 des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Nach Spanischem Recht, kann der Pflichtteil nur aufgrund der im Gesetzbuch vorgesehenen Gründe entzogen werden. Einige für Kinder und Nachfolger geltenden Hauptgründe sind:
1. Dem Erblasser die gesetzlich aufterlegte Unterhaltspflicht ohne berechtigten Grund verweigert zu haben.
2. Den Erblasser körperlich misshandelt, gekränkt oder respektlos behandelt zu haben.
Das Zivilgesetzbuch sieht unterschiedliche Begründungen für Vorfahren (Eltern, Grosseltern), Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) und für den Ehepartner vor.
Nach Spanischem Recht ist die Pflichtteilsentziehung nur rechtswirksam, wenn sie testamentarisch festgehalten und durch eine der im Gesetzbuch vorgesehenen Umstände begründet wird.
Sind Sie der Auffassung, dass Ihre Enterbung und die angegebenen Begründungen nicht rechtens sind, können Sie das Testament anfechten. Die ernannte Erbin müsste demzufolge die Richtigkeit der angegebenen Begründung beweisen.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Testamentsbestreitung wird die Ernennung der Erben widerrufen, wodurch Ihr Anrecht auf den gesetzlichen Pflichteil wahrgenommen wird. (Artikel 851 des Zivilgesetzbuch)
Die Pflichtteilsentziehung wird ebenfalls aufgehoben, wenn Sie eine anschliessende Versöhnung mit dem Erblasser nachweisen können. Hier möchten wir hervorheben, dass es wünschenswert ist, wenn die Versöhnung vor einem Notar offiziell bekundet wird.
Sollte die Pflichtteilsentziehung gerechtfertigt sein, müssen Sie wissen, dass laut Artikel 857 des Zivilgesetzbuch:
“Die Kinder oder Nachkommen des Enterbten nehmen dessen Stelle in der gesetzlichen Erbfolge ein und bewahren die Pflichtteilsrechte der Zwangserben.“
Sind Sie zu Recht enterbt worden, dann nehmen Ihre Kinder Ihre Stelle in der Nachfolge ein und haben demzufolge Anrecht auf den Pflichtteil des Nachlasses Ihrer Mutter.
Für Rückfragen zur Pflichtteilsentziehung oder was Sie bei der Pflichteilsentziehung Ihrer Erben beachten müssen, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
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