Wann verjährt die Zahlungsfrist der Erbschafts- und der Plusvalía-Steuer? Verjährungsfrist der Erbschaftssteuer in Spanien. Fristen. Anforderungen. Kompetente Rechtsberatung.

Erbschaftssteuer in Spanien Verjährungsfrist.

Um das Vermögen des Verstorbenen in Spanien zu erben, müssen die Erben in die Erbschaftssteuer zahlen. Und müssen, wenn Immobilien zur Erbschaft gehören, auch die Plusvalía-Steuer zahlen. Im Artikel dieser Woche behandeln wir die Verjährungsfrist der Erbschafts- und der Plusvaliasteuer in Spanien. Das heißt, die Frist, nach deren Ablauf die Behörden die Zahlung nicht mehr verlangen können.

Erbschaftssteuer in Spanien. Autonome Gemeinschaft Valencia.

Die Erbschaftssteuer ist eine persönliche und progressive Steuer, die die Erben des Verstorbenen zahlen müssen. Der zahlbare Betrag variiert je nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem/den Erben. Für die nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Ehepartner usw.) ist die Erbschaftsteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia seit dem 28. Mai 2023 praktisch Null. Da es eine Steuerermäßigung von 99 % gibt. In der Praxis bedeutet dies, dass kaum Steuern gezahlt werden. Für die Todesfälle vor diesem Datum, gilt jedoch das vorherige, für den Steuerzahler weniger vorteilhafte Gesetz.

Frist für die Zahlung der Erbschaftssteuer.

In Spanien beträgt die Frist für die Zahlung der Erbschaftssteuer 6 Monate ab dem Todesdatum. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden, jedoch fallen Verzugszinsen an. Wird die Steuer nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlt, fallen Zuschläge für die verspätete Einreichung an, die mit der Verzögerungszeit zunehmen.

Verjährungsfrist der Erbschaftssteuer in Spanien.

Die Verjährungsfrist für die Erbschaftssteuer in Spanien beträgt 4 Jahre. Sie beginnt ab dem Tag nach Ablauf der Abgabefrist der Steuererklärung. Das sind 4 Jahre und 6 Monate ab dem Todesdatum. Dies ist im Allgemeinen Spanischen Steuergesetz geregelt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die kompetente (staatliche oder autonome) Steuerbehörde eine Prüfungs- Inspektions oder Einziehungsmaßnahme eingeleitet hat. Wenn der Erbe offiziel benachrichtigt wurde oder wenn er/sie eine Handlung vornimmt, die einer Schuldanerkenntnis gleichkommt, wird diese Frist unterbrochen.

Die bei der Erbschaft von Immobilien fällige Plusvalía-Steuer. Verfährt sie auch?

Die Erben von Immobilien in Spanien müssen die Plusvalía-Steuer zahlen. Sie besteuert die Wertsteigerung des Grundstücks im Laufe der Zeit. Und kann auf zweierlei Weisen berechnet werden. Die objektive Methode, die den Katasterwert des Grundstücks und die Jahre des Besitzes verwendet. Es gibt aber auch die sogenannte „reale Methode“, die auf die Erwerbs- und Übertragungswerte basiert. Sie muss ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gezahlt werden. Entweder beim Rathaus oder bei den beauftragten Dienststellen (in der Provinz Alicante SUMA).

Wie die Verjährungsfrist für die Erbschaftssteuer verjährt auch die Zahlungspflicht dieser Steuer. Ebenfalls nach 4 Jahren und 6 Monaten. Das bedeutet, dass insofern die Frist nicht unterbrochen wurde, nach Ablauf die Zahlung der Steuerschuld nicht mehr verlangt werden kann.

Fazit.

White-Baos Anwälte sind Experten für Erb- und Immobilienrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren., wenn Sie Hilfe bei Gerichtsverfahren, Steuerregelungen, möglichen Erbschaftssteuerverjährungen, Plusvalía-Steuern usw. benötigen. Wir werden Ihren Fall prüfen und fachkundige Rechtsberatung zu diesen Themen geben.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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