Erbschaftssteuer. Verzungszinsen. Zuschläge. Zahlung der Steuer nach Ablauf der Frist. Rechtliche Beratung.

Erbschaftssteuer. Verzungszinsen. Zuschläge.

Erbschaftssteuer. Verzungszinzen. Zuschläge. Im heutigen Artikel versuchen wir auf einfache Weise zu erklären, was geschieht, wenn wir die Erbschaftssteuer nach Ablauf der Frist zahlen.

Zahlungsfrist der Erbschaftssteuer (ISD).

Nach erbrechtlichen Vorschriften ist die Steuer innerhalb von 6 Monaten, ab dem Todesdatum zu zahlen. Oder gegebenenfalls, wenn die Todeserklärung rechtskräftig wird.

Verlängerung der Zahlungsfrist.

Der angegebene Zeitraum kann um weitere 6 Monate, dh bis zu 1 Jahr nach dem Tod, verlängert werden. Diese Verlängerung muss innerhalb der ersten 5 Monate nach dem Tod beantragt werden.

Verzugszinsen.

In allen Fällen, in denen die ISD nicht innerhalb der ersten 6 Monate gezahlt wird, fallen Verzugszinsen auf den zu zahlenden Steuerbetrag an. Zinsen, die jährlich von der Verwaltung genehmigt werden, und die zum Beispiel Im Jahr 2021 3,75 % pro Jahr betragen.

Diese Zinsen laufen ab dem Ende der anfänglichen 6-Monats-Laufzeit bis zur tatsächlichen Zahlung der Steuer auf. Sie fallen auch dann an, wenn die Verlängerung der Zahlungsfrist beatragt wurde.

Zuschläge

Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung fallen neben den angegebenen Verzugszinsen auch einige Zuschläge an.

Diese Zuschläge sind in Artikel 27 des kürzlich geänderten allgemeinen Steuergesetzes festgelegt. Bisher waren es 5 %, 10 %, 15 % und 20 %.

Der Zuschlag für die Einreichung der Steuererklärung nach Ablauf der Frist beträgt derzeit (sofern keine vorherige Aufforderung seitens der Verwaltung vorliegt) :

 « 1 Prozent zuzüglich weiterer 1 Prozent für jeden vollen, nach Ablauf der festgesetzten Frist verstrichenen Monat „

Das heißt, 1% wird die Frist weniger als einen Monat überschritten. Zwischen 1 Monat und 2 Monaten, beträgt der Zuschlag 2% usw.

Dieser Artikel sieht vor, dass ab 12 Monaten 15 % Zuschlag + Verzugszinsen anfallen. Art. 26 des Allgemeinen Steuerrechts.

Zuschlag und Verlängerung der Zahlungsfrist:

Für den Fall, dass die Verlängerung beantragt wurde, beginnt die Berechnung des Zuschlags erst nach Ablauf der Verlängerungsfrist. Das heißt, 12 Monate nach dem Tod.

Abschluss.

Die spanische Erbschaftssteuer muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod gezahlt werden. Sind wir nicht sicher, den Termin einhalten zu können, ist es ratsam, die Verlängerung zu beantragen, die uns weitere 6 Monate gewährt; das heißt bis zu 1 Jahr. Bei Zahlung nach Ablauf der ersten 6 Monate fallen Verzugszinsen an. Und nach Ablauf der Verlängerungsfrist, Zuschläge.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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