Erbunwürdigkeit und Enterbung. Pflichtteilsrechte in Spanien. Rechtswidrige Handlungen. Misshandlung. Gewalt. Beleidigungen. Fachanwälte für Erbrecht.

Erbunwürdigkeit und Enterbung in Spanien.

In Spanien ist laut Gesetz ein großer Teil des Nachlasses  bestimmten Familienmitgliedern des Verstorbenen, zBsp. Kindern, Eltern usw. vorbehaltenen. Dies ist das sogenannte „Pflichtteilsrecht“. Im heutigen Artikel analysieren wir zwei Begriffe, die oft für Verwirrung sorgen. Erbunwürdigkeit und Enterbung. Und gehen die Ursachen und Hauptunterschiede dieser rechtlichen Begriffe durch.

Enterbung in Spanien. Regelung.

Die Enterbung ist in den Artikeln 848 und ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das spanische System sieht besondere Gründe für die Enterbung von Eltern, Kindern, Ehegatten usw. vor. Die Hauptgründe für eine Enterbung sind zusammenfassend:

– Die Verurteilung wegen Mordanschlags auf den Erblasser, dessen Ehegatten, Partner, Eltern oder Kinder.

– Die Verweigerung von Alimenten eines Angehörigen ersten Grades. 

– Die Verleumderische Beschuldigung des Erblassers, eine Straftat begangen zu haben.

– Bei Verwandten ersten Grades, das elterliche Sorgerecht über ihre Kinder oder Nachkommen verloren zu haben.

– Die Vernachlässigung, Prostitution oder Korruption der Kinder.

– Usw.

Enterbungsverfahren. Testament und Beweislast usw.

Eine Enterbung ist nur im Falle einer Testamentarischen Erbfolge möglich. Das heißt, wenn ein Testament vorliegt. Daher ist die Aufsetzung eines notariellen Testaments der erste Schritt um jemanden zu enterben. Die Ursache der Enterbung, ihre Grundlage usw. muss im Testament klar und deutlich angegeben werden. Daher ist es unerlässlich, fachkundige Rechtberatung einzuholen, um den jeweiligen Fall im Detail zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bestreitet der enterbte Erbe die Richtigkeit der Behauptungen die die Grundlage für die Enterbung bilden, obliegt die Beweislast den restlichen Erben; Diese müssen nachweisen, dass die Enterbung gültig und zutreffend begründet ist. Und die Beweise oder Unterlagen vorlegen, die dies belegen usw.

Erbunwürdigkeit: Worum handelt es sich genau?

Die Gründe für die Unwürdigkeit sind in Art. 756 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Zusammengefasst heben wir Folgende hervor:

– Drohung mit Gewalt oder Betrug, damit der Erblasser ein Testament erstellt  oder es ändert.

– Den Erblasser daran hindern, ein Testament zu errichten oder ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen.

– Durch ein rechtskräftiges Urteil wegen eines versuchten Angriffs auf das Leben des Erblassers oder wegen Ausügung körperlicher/psychischer Gewalt gegen ihn/sie, seinen/ihren Ehegatten, Partner oder Vorfahren/Nachkommen verurteilt worden zu sein.

– Den Erblasser der Begehung einer Straftat, die mit einer schweren Strafe geahndet wird, beschuldigt zu haben und wegen falscher Anzeige usw. verurteilt worden zu sein.

Hauptunterschiede zwischen Erbunwürdigkeit und Enterbung.

Wie man sehen kann, ähneln einige Grundlagen für die Erklärung der Erbunwürdigkeit und der Enterbung einander sehr. Zwischen beiden Rechtsfiguren bestehen jedoch wichtige Unterschiede:

1.- Die Erbunwürdigkeit tritt sowohl bei testamentarischen als auch bei gesetzlichen Erbfolgen ein. Mit anderen Worten: wenn ein Testament vorliegt und auch wenn nicht:

2.- Die Ereignisse, die die Enterbung bewirken, müssen vor dem Tod des Erblassers geschehen. Die Handlungen, die die Erbunwürdigkeit bewirken, können nach dem Tod des Erblassers auftreten.

3.- Die Enterbung betrifft nur die pflichtteilsberechtigen Erben, während die Gründe für die Erbunwürdigkeit jeden Erben (ob gesetzlich oder nicht) betreffen können. 

4.- Die Erbunwürdigkeit muss von einem Richter erklärt werden, im Gegensatz zur Enterbung, die vom Erblasser im Testament festgelegt wird, und die nur dann vor Gericht nachgewiesen werden muss, wenn der enterbte Erbe ihre Richtigkeit bestreitet.

Abschluss.

Erbunwürdigkeit und Enterbung sind komplexe Begriffe, die je nach Fall einer detaillierten Analyse bedürfen. White Baos Anwälte sind Experten im Erbrecht, in der Anfechtung von Testamenten sowie in der Beratung und Bearbeitung für die Erteilung eines Testaments. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung zu diesem Thema.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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