Anfrage:
Sehr geehrter Anwalt,
Ich habe vor, in Immobilien in Spanien zu investieren. Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich als Investor in Spanien ansässig werden?
Vielen Dank
Lieber Leser
Danke für Ihre Anfrage.
In der Tat ist es für einen Anleger möglich, ein Aufenthaltsvisum und sogar eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten
Die internationalisierte Unterstützung für Unternehmer ist im Gesetz 14/2013 geregelt und bietet den ausländischen Anlegern mit bedeutenden Investitionen die Möglichkeit, ein Aufenthaltsvisum für Spanien zu erhalten.
Welche Art von Investitionen ist erforderlich, um den Aufenthaltstitel zu beantragen? Im Prinzip sieht Artikel 63 dieses Gesetzes vor, dass nachfolgende Investitionen das Recht auf Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Aufenthaltsvisums gewähren:
- a) Eine Erstinvestition: von mindestens 2 Millionen Euro in spanische öffentliche Schuldtitel, von mindestens 1 Million Euro in Aktien oder in Beteiligungen spanischer Unternehmen oder in Bankeinlagen spanischer Finanzgesellschaften.
- b) Der Erwerb von Immobilien in Spanien mit einem Investitionswert von mindestens 500.000 Euro pro Antragsteller.
- c) Ein in Spanien entwickeltes Geschäftsprojekt, das als allgemeinnützig betrachtet und anerkannt wird, wobei die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Investition und die wissenschaftliche und / oder technologische Innovation berücksichtigt wird.
Wer kann ein Aufenthaltsvisum für Investoren beantragen? Natürliche Personen in privater Handlung oder mit der Mehrheit der erforderlichen Stimmrechte. Juristische Personen (Gesellschaften), die nicht in einem Steuerparadies ansässig sind.
Aufenthaltsvisum für Immobilieninvestitionen.
Hier muss der Wohnsitzbewerber den Erwerb des Objekts mit den Eintragungen des zuständigen spanischen Eigentumsregisters nachweisen.
Er muss nachweisen, dass die Immobilieninvestition von mindestens 500.000 € lastenfrei ist, von jeglicher Art von Lasten (dh ohne Hypotheken), obwohl die Differenz über 500.000 € hinaus belastet werden kann.
Desweiteren bestehen andere Anforderungen wie zBsp; keine Eintragung im Strafregister zu haben, über eine Krankenversicherung zu verfügen usw.
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsvisum: Das Aufenthaltsvisum der Investoren hat eine Dauer von mindestens 1 Jahr (auch für den Ehepartner und für die Kinder unter 18 Jahren, etc.).
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR INVESTOREN.
Die Anleger, die sich länger als ein Jahr in Spanien aufhalten möchten, können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für Anleger beantragen. Diese Auftenthaltsgenehmigung hat eine Mindestfrist von zwei Jahren und kann über diesen Termin hinaus verlängert werden, insofern weitere Anforderungen erfüllt werden, die wir in einem nächsten Artikel aufzählen werden.
Haben Sie in Spanien investiert und möchten ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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