Fordern Sie die Rückerstattung der Kosten Ihrer Hypothek: Notar, Grundbucheintragung, Steuern usw.

Anfrage:

Sehr geehrter Anwalt 

Ich habe erfahren, daß ich die Kosten meines Hypothekendarlehens zurückzufordern kann. Ist dies richtig? Welche Kosten kann ich zurückverlangen? Wieviel würde es kosten? 

Lieber Leser

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es stimmt. Sie können die bezahlten Unkosten zurückfordern.  Hauptsächlich die Kosten des Notars, des Grundbuchamtes, die Stempelsteuer usw., die in fast allen Fällen einige tausend Euro ausmachen.

Einschließlich dieser Klausel, mit der die meisten Banken alle Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung des Darlehens ausschließlich zu Lasten des Kreditnehmers festlegen, werden in dem umfassenden Urteil 705/2015 des Obersten Spanischen Gerichtshofes vom 23. Dezemberzahlreiche missbräuchliche Klausel der Hypothekendarlehen überprüft.

Diese häufig in den Darlehensverträgen enthaltenen Klauseln verstossen gegen das allgemeine Verbraucherrecht, da dem Verbraucher die Kosten auferlegt werden, die laut dem Gesetz von dem Unternehmer, in diesem Fall von der Bank, zu tragen sind.

Ein Beispiel: Die Notarkosten und die Gebühren des Grundbuchamtes müssen von der Bank bezahlt werden, da es in ihrem Interesse ist das Darlehen öffentlich zu beurkunden und einzutragen zu lassen. Dennoch wird die Zahlungsverpflichtung dieser Aufwendungen dem Verbraucher auferlegt.

In der Regel stellt die Stempelsteuer die Hauptausgabe des Hypothekendarlehens dar. Der Oberste Spanische Gerichtshof erklärt, dass der vom vertraglichen Recht Begünstigte (hier die Bank) auch die Steuer zahlen muss. 

In Beantwortung Ihrer Frage bestätigen wir, dass Sie angesichts des Urteils des Obersten Gerichtshofs die Rückzahlung der von Ihnen bezahlten Aufwendungen: Notar, Grundbuchamt, Steuern, usw. verlangen können.

Mit Sicherheit, hat fast jeder Kreditnehmer eines Hypothekendarlehens in Spanien die Aufwendungen der Bank oder des professionellen Kreditgebers bezahlt hat und kann nun die Rückzahlung dieser Ausgaben verlangen.

Senden Sie uns eine Kopie Ihres Hypothekenbriefes und den Nachweis der in diesem Zusammenhang von Ihnen gezahlten Aufwendungen. Wir helfen Ihnen und stellen unsere Honorare nur in Rechnung wenn Sie Ihr Geld von der Bank zurückerhalten.

Für Rückfragen zu diesem Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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