Als nichteheliche Lebensgemeinschaft kann jede sentimentale Beziehung zwischen zwei volljährigen Personen oder zwei emanzipierten Minderjährigen bezeichnet werden. Sie entspricht der Ehe in dem Sinne, dass ein eheliches Zusammenleben mit der Absicht auf Fortbestand besteht, ohne die rechtlichen Registrierungsformalitäten erfüllt zu haben die für eine Eheschliessung verlangt werden.
Die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ist im spanischen Recht nicht ausdrücklich definiert, wird aber von den verschiedenen autonomen Gemeinschaften „Ländern“ geregelt, mit der Absicht, einige der Ehe vorbehaltenen Rechte and diese Lebensgemeinschaften anzupassen.
Wie wird die Lebensgemeinschaft registriert?
Im „Land“ Valencia werden nur die im Verwaltungsregister der „Comunidad Valenciana“ eingetragenen Lebensgemeinschaften als solche anerkannt. Diese setzen sich ausschliesslich aus zwei volljährigen Personen oder zwei emanzipierten Minderjährigen zusammen, die nicht in gerader Linie verwandt oder Verwandte zweiten Grades (Geschwister) und nicht mit anderen Personen verheiratet sind oder andere sentimentale Bindungen aufrechterhalten. Zusätzlich muss mindestens einer der Partner den Ansässigkeitsstatus in einer Gemeinde der „Comunidad Valenciana“ aufweisen.
Für die Eintragung in das Register, muss mit dem Antrag eine Bescheinigung des städtischen Einwohneramtes „Padron“ und eine Bescheinigung des Zivilstandsregisters, usw. eingereicht werden.
Sind die eingereichten Unterlagen korrekt, setzt der Beamte einen Termin fest, an dem die Interessenten persönlich erscheinen müssen, um die Lebensgemeinschaft zu registrieren.
Die Verwaltung hat eine Frist von drei Monaten, um einen Beschluss zu fassen und den Antrag abzulehnen oder zu bewilligen. Wird der Antrag angenommen, kann die Lebensgemeinschaft in das Register eingetragen werden und kann die diesbezüglich vom Gesetz eingeräumten Rechte in Anspruch nehmen.
Welche Rechte haben die Mitglieder einer registierten Lebensgemeinschaft ? Erbschaftssteuer?
Wie bereits erwähnt, hat jedes „Land“ eigene Kriterien für die Regelung der Lebensgemeinschaften. In der „Comunidad Valenciana“ unterliegen sie dem Gesetz 5/2012, Artikel 15. und werden, bei bestimmten Umständen, einer Eheschließung gleichgestellt, wobei eine der wichtigsten die öffentliche Beihilfe ist.
Auch die Steuern der Autonomen Region werden gleichgestellt. Bei Zahlung der Erbschaftssteuer könnte beispielsweise der/die Partner/in des/der Verstorbenen von der gleichen Ermäßigung (derzeit € 100.000) eines verwitweten Ehegatten profitieren.
Das Gesetz erteil ebenfalls Recht auf Witwenrente, obwohl dieses Recht an die spezifischen Renten- und Pensionsvorschriften gebunden ist.
Wenn Sie aus steuerlichen order aus anderen Gründen Ihre Lebensgemeinschaft registrieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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