GEMEINSAMES SORGERECHT? In welchem Masse kann Sie die zukünftige Rechtsreform des Familienrechts in Spanien betreffen?

Wie viele von Ihnen bereits wissen, liegt der Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Bezug auf das Familienrecht (Scheidungen, Trennungen, Ungültigkeitserklärungen der Ehe, usw.) bereits vor.


In diesem Zusammenhang sind relevante Änderungen im Kindschafts- und Elternlichen Sorgerecht angesagt. Wir möchten daran erinnern, dass es sich nur um einen Vorentwurf handelt und dass das endgültige Gesetz möglicherweise von dem heute analisierten Gesetzentwurf abweicht.


Man beabsichtigt, das Nationale Gesetz (Zivilgesetzbuch) zu ändern und anderen autonomen Gesetzen anzupassen (wie zum Beispiel im Land Valencia), die das gemeinsame Sorgerecht fördern. Bedenken Sie, dass das gemeinsame Sorgerecht in Spanien zur Zeit die Ausnahme ist, da in der Regel einem Elternteil (normalerweise der Mutter) Vorzug gegeben wird. Dem Richter soll im Interesse der minderjährigen Kinder die Entscheidung überlassen bleiben, ob dasSorgerecht besser von einem Elternteil, oder von beiden gemeinsam ausgeübt wird.


Im Gegensatz zum Familienrecht der Autonomen Region Valencia (in dem das gemeinsame Sorgerecht den Vorzug hat), entscheidet der Richter was für die Kinder besser ist.


Besondere Erwähnung findet unter den anderen Neuigkeiten: das Wohnrecht über die Familienwohnung, oder der Ausschluss vom Sorgerecht für den Elternteil, gegen den ein rechtlicher Prozess wegen Gewalt in der Familie läuft.


Diese möglichen Änderungen betreffen nicht nur die spanischen Bürger, die im Gegesatz zu Catalanen und Valencianer keine eigenen autonomen Familiengesetze haben. Auch ausländische Bürger, die in Spanien leben und bei denen das Spanische Recht Anwendung findet, sind von diesem neuen Familiengesetz betroffen. Nach Regulierung Rom III sind es alle Ausländer, die in Spanien ihren festen Wohnsitz haben und sich scheiden lassen möchten.


Sind Sie verheiratet und in Spanien ansässig, empfehlen wir Ihnen die Tendenz zum gemeinsamen Sorgerecht zu beachten. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.