Manchmal werden die Bestimmungen bezüglich der Verteilung des Vermögens nicht so befolgt, wie es der/die Erblasser/in in seinem/ihrem Testament beabsichtigt hat. Dies kann zu Konflikten zwischen Erben und Vermächtnisnehmern führen. Leider kommen diese Situationen häufiger vor, als man denkt. In diesem Artikel behandeln wir die gerichtliche Einforderung eines Legats, das die im Testament ernannte Erbin nicht respektierte und das unsere Anwaltskanzlei erfolgreich abgeschlossen hat. Unsere Kanzlei hat ein vorteilhaftes Urteil für unsere Mandanten erzielt, die nun ihr Vermächtnis genau so erhalten, wie es im Testament festgelegt wurde. Sie können das vollständige Urteil lesen, indem Sie HIER klicken.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnisnehmer und einem Erben?
Wie in früheren Artikeln erläutert, liegt der Hauptunterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer in dem, was jeder von ihnen erhält. Der Erbe erhält den gesamten Nachlass des Verstorbenen, während der Legater oder Vermächtnisnehmer nur bestimmte im Testament erwähnte Vermögens oder Sachwerte erhält. Dieser Unterschied ist entscheidend, wenn Streitigkeiten in Bezug auf die Übergabe von Vermächtnissen entstehen, wie weiter unten erläutert wird.
Der konkrete Fall: Das Legat von Immobilien.
In seinem Testament vermachte der Erblasser seinen Neffen seinen gesamten Immobilienbesitz. Für die übrigen nicht näher bezeichneten Vermögenswerte (Bankkonten, Fahrzeuge, Aktien usw.) setzte er seine Ehefrau als Erbin ein. Der Konflikt entstand bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde der Annahme der Erbschaft, als die Witwe eine der Immobilien (ein Apartment am Strand) in Besitz und auf ihren Namen eintragen lassen wollte, anstatt es den Vermächtnisnehmern zu überlassen. Unsere Mandanten sahen sich daher gezwungen eine Klage gegen die Erbin einzureichen um die Bestimmungen des Testaments durchzusetzen.
Die Argumente der Beklagten: Die Absicht, die Immobilie zu verkaufen.
Dier Beklagte argumentierte, dass der Verstorbene vor seinem Tod die Absicht geäußert hätte, das Apartment zu verkaufen. Tatsächlich hatte er einen Kaufvertrag unterzeichnet. Obwohl der Vertrag schließlich aufgelösst und die Anzahlung an den Käufer zurückerstattet wurde, zeigte dies deutlich seine Absicht, die Immobilie zu verkaufen. Daher argumentierte die andere Partei, dass die Wohnung ihren Status als „Vermächtnis“ verloren habe und der Witwe zugesprochen werden sollte. Basierend auf Artikel 869 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, der besagt, dass das Vermächtnis ungültig wird, wenn der Erblasser den vermachten Gegenstand verkauft.
Das Gerichtsurteil.
Unsere Kanzlei argumentierte, dass nach spanischem Recht (Artikel 609, 1.095 und 1.462 unter anderen des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs,) für die Übertragung von Eigentum zwei Elemente vorhanden sein müssen: Titel und Modus. Mit anderen Worten, es muss sowohl ein Vertrag als auch die tatsächliche Übergabe des Eigentums vorliegen. In diesem Fall wurde weder die Kaufurkunde unterzeichnet, noch wurde dem Käufer das Eigentum übergeben. Daher verlor das Apartment nie den Status als Vermächtnis und sollte den Neffen übergeben werden.
Der Richter stimmte unseren Argumenten zu und hat die Gegenpartei, die gemäß dem Testament des Verstorbenen unseren Mandanten das Apartment übergeben muss, zur Zahlung die Gerichtskosten verurteilt.
Schlussfolgerung
White-Baos Rechtsanwälte sind Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechts. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden (Anspruch auf ein Ihnen nicht übergebenes Legat geltend machen möchten) oder wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer verletzt wurden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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