Gläubigerkonkurs Eilverfahren. Eigenschaften. Voraussetzungen.

Gläubigerkonkurs -Eilverfahren in Spanien

Der heutige Artikel behandelt das Eilverfahren des Gläubigerkonkurs in Spanien. Seine Hauptmerkmale, Voraussetzungen usw.

Was ist das Eilverfahren des Gläubigerkonkurs?

Das Eilverfahren des Gläubigerkonkurs ist in seiner Neufassung in den Artikeln 470 bis 472 geregelt. Es ist als solches bekannt, da die Konkurserklärung und deren Abschluss gleichzeitig vereinbart werden.

Das Ziel des Verfahrens.

Das Verfahren beabsichtigt ein langes und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Es erlaubt, wenn der Schuldner nicht genug Eigentum besitzt, das Verfahren sofort zu beenden und die Insolvenz anzumelden. Dies geschieht, wenn offensichtlich keine oder nur unzureichende Güter vorhanden sind. Es wäre nicht sinnvoll, ein langes Verfahren einzuleiten, wenn das Ergebnis bereits bekannt ist. Es geht darum, Zeit und Kosten zu minimieren.

Voraussetzungen.

Somit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

.- Der Richter stellt fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

.- dass keine  Reintegrationsmaßnahmen, usw. vorgesehen sind. Das heißt, dass keine Güter, usw. wiedergewonnen werden können.

.-dass nicht voraussehbar ist, dass der Konkurs als schuldig eingestuft wird. (Dies geschieht wenn der Schuldner wider Treu und Glauben gehandelt hat).

Antragstellung

Natürliche Personen, d. h. Privatpersonen und zahlungsunfähige Unternehmen können das Eilverfahren beantragen. Sie müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Daher müssen Unterlagen beigefügt werden, die dies nachweisen.

Die in diesen Fällen üblichen Unterlagen sind im Konkursrecht vorgesehen. Insbesondere in Artikel 7, der besagt, dass vorgelegt werden muss:

1. Ein umfassender Bericht mit der wirtschaftlichen und juristischen Vorgeschichte des Schuldners. Mit der Tätigkeit oder den Tätigkeiten, denen er sich in den letzten drei Jahren gewidmet hat.

2. Eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und der Rechte, aus denen sein Vermögen besteht…

3. Die Liste der Gläubiger in alphabetischer Reihenfolge mit Identitätsangabe, Höhe der Schuld …

4.º Die Belegschaft des Unternehmens…

Auswirkungen bei natürlichen Personen

Handelt es sich beim Schuldner und Konkursschuldner um eine natürliche Person und es ist kein Vermögen vorhanden, wird das Verfahren abgeschlossen.

Sind Güter vorhanden, wird ein Insolvenzverwalter ernannt, der für die Liquidation des Vermögens zuständig ist. Und mit dem Erlös aus dem Verkauf oder der Liquidation werden die bestehenden Forderungen beglichen.

Nach der Liquidation kann der Schuldner den Erlass der Schulden verlangen. Die sogenannte Befreiung von der nicht erfüllten Haftung

Abschluss

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

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Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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