Haben Sie CAM-Beteiligungen/Cuotas Participativas CAM gekauft? Besonderheiten dieses toxischen Bankproduktes.

Sind Sie einer der getäuschten CAM Kunden, der Beteiligungen dieses Bankunternehmens gekauft hat? Sie sollten wissen, dass diese CAM-Beteiligungen (Cuotas Participativas) als komplezes Anlageprodukt klassifiziert worden sind. Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes und demzufolge unkündbares Anlageprodukt, wobei Ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenzerklärung des Bankunternehmens an letzter Stelle stehen.

Gemäss Rechtsprechung der Gerichte und  in Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung, hätte die CAM zum Zeitpunkt des Verkaufs und der Vermarktung  folgende  Verpflichtungen erfüllen müssen:

.- Potenzielle Investoren einem Angemessenheits- und Eignungstest zu unterziehen, um festzulegen, ob es sich um ein für sie geeignetes Produkt handelt. Leider wurde dieses Produkt in der Regel an unerfahrene und nicht mit komplexen Anlagen vertraute Endverbraucher  verkauft. Nach unserem Ermessen, hätte die CAM in diesen Fällen vom Kauf abraten müssen.

.-Ebenso wichtig ist die Informationspflicht der CAM gegenüber den potenziellen Anlegern  (Artikel 79-bis, des Wertpapiermarktgesetzes) Diese müssen klar und verständlich über die Risiken des Produkts, die damit verbundenen Ausgaben, Kosten und Konsequenzen informiert werden, um zu gewährleisten, dass die Kaufbereitschaft auf einer tatsächlichen Kenntnis über die künftige Investion beruht. Leider wurde diese Verpflichtung  von der CAM nicht befolgt und die Investoren wurden weder über die Komplexität des Produktes informiert, noch über die Schwierigkeit oder  Unmöglichkeit das investierte Geld zurückzugewinnen.

Glücklicherweise  fallen die Entscheidungen der spanischen Gerichte, wie zuvor im Zusammenhang mit anderen toxischen Finanzprodukten geschehen, (Vorzugsaktien, Schuldverschreibungen, usw.) vorwiegend zu Gunsten der Betroffenen aus. Die in diesem Sinne gefällten Urteile erklären die geschlossenen Verträge null und nichtig  und zwingen die CAM, heute SABADELL, das von den Anlegern investierte Geld zurückzuzahlen. 

Beispiele sind, unter anderem, nachfolgende Gerichtsurteile zu Gunsten der Anleger in der Provinz Alicante:

.- Das Gericht erster Instanz Nr 2 Benidorm –  Urteil Nummer 97/2015 vom 14.04.2015.

.- Das Gericht erster Instanz Nr 1  Alicante – Urteil Nr 168 von 07.09.2013.

.- Die achte Kammer des Landgericht Alicante – Urteil Nr 94/14 vom 30.04.2014.

Haben Sie Beteiligungen gekauft, ohne vorangehende Information über die Komplexität des Finanzproduktes, ohne jegliche Erfahrung mit komplexen Anlageprodukten? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes und Rückzahlung der Investition, zuzüglich Zinsen und Kosten.

Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2016