Die Wendung der sozialen und juristischen Realität hinsichtlich Bankangelegenheiten führt in den letzten Jahren zu einem zunehmenden Schutz der Verbraucher. Von Anbegin hat White & Baos vielen, von diesen missbräuchlichen Klauseln und täuschenden Finanzprodukten betroffenen Verbrauchern geholfen, und wird weiterhin Beistand leisten.
Unser heutiger Artikel möchte auf die in Spanien, oftmals in Unwissenheit des Kreditnehmenrs, weitverbreitete Abtretung von Forderungen aufmerksam machen.
Die Rechtsgrundlage der Abtretung von Forderungen basiert auf den Artikel 1112 des bürgerlichen Zivilgesetzbuches. Dieser, sieht die Möglichkeit der Übertragung eines vertraglich erworbenen Rechts vor, wobei in Artikel 1878 die Abtretung des Hypothekendarlehens an einen Dritten konkrete Gestalt annimmt.
Zusammenfassend, überträgt der Veräußerer (in diesem Fall die kreditgebende Bank) mit der Abtretung des Kredits an einen Dritten, alle Forderungen an den Übernehmer und somit neuen Kreditor. Ohne dass seine Einwilligung erforderlich ist, steht der oftmals unwissende Kreditnehmer mit seiner Schuldenlast einem unbekannten Dritten gegenüber.
Diese massiv an sogenante Geierfonds abgetretenen Forderungen, werden in der Regel für einen weit under der reellen Schuld liegenden Übergabewert veräußert.
Die Spanischen Gerichtshöfe haben festgelegt, dass dem nicht an der Abtretung beteiligten Schuldner dennoch Vorkaufs- und Rücktrittsrechte eingeräumt werden müssen. Das heisst: Der Schuldner kann die von der Bank beabsichtigte Abtretung des Kredits zum gleichen Preis und unter denselben Umständen für sich beanspruchen. Für den Kreditnehmer, der von der Abtretung in Kentniss gesetzt werden muss, und dem eine Rücktrittsfrist von 9 Tagen zusteht, ist diese Möglichkeit in den meisten Fällen von erheblichem Interesse.
Der Kreditnehmer, dessen Hypothekendarlehen von der spanischen Bank an einen Dritten veräußert wurde, kann von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch und den Kredit zum gleichen Preis für sich erwerben, was in den meisten Fällen eine ausserordenliche Herabsetzung der Schuldenlast bedeutet.
Der Gerichtshof der Europäischen Union könnte in nächster Zukunft über diese Forderungsabtretungen entscheiden. Sollten diese gegen die Rechte der Verbraucher verstossen und aufgehoben werden, so hätte dies enorme Auswirkungen für die erwerbenden Gesellschaften und große Vorteile für die Verbraucher.
Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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