Hat die Steuereinzugsbehörde (Oficina Liquidadora) oder das Finanzamt der Autonomen Region Valencia die Werteinschätzung Ihrer Liegenschaft überprüft und korregiert? ZAHLEN SIE NICHT.


Erfreuliche Neuigkeiten für Steuerzahler. Am 1 Oktober 2013 wurde von der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshof der Autonomen Region Valencia das Urteil Nr. 1336/2013 gefällt

Dieses Urteil ist von ausserordentlicher Wichtigkeit. Es erklärt die von der Steuereinzungsbehörde angewandte Kalkulationsmethode bei Prüfung der Kauf- Schenkungs und Erbschaftsurkunden als NICHT KORREKT. Begründet wird dieser Entschluss durch die Tatsache, dass diese Kalkulationsmethode auf den Werten des Katasters basiert, die wiederum auch vom Finanzamt eingeschätz werden.

Der Oberste Gerichtshof (TSJ) erklärt, das diese Werte als Grundlage oder Basis gelten können, aber in keinem Masse eine gültige Einschätzung darstellen, da sie nicht individuell abgestimmt sind. Die Behörde prüft weder das Objekt (Begutachtung vorort), noch ist gesichert, die Katasterangabe mit der Wirklichkeit übereinstimmt, usw.

Dieses Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, in welchem die Steuereinzugsbehörden die Überprüfung der Werteinschätzungen, durch das sogenannte Procedimiento de Comprobación de Valores, intensiviert haben.

Erhalten Sie einen amtlichen Bescheid von der „Consejería“, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihre Kauf-Schenkungs- oder Erbschaftsurkunde überprüft worden ist und werden Sie aufgrund dieser Nachprüfung zur Nachzahlung aufgefordert:
Bevor Sie zahlen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sollte besagte Prüfung die gemäss Urteil 1336/20103 angezeigtenen Mängel aufweisen, können wir Ihnen helfen die Zahlungsaufforderung anzufechten
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