Viele Hypothekendarlehen in Spanien haben oder hatten als Grundlage einen anderen Zinssatz als den bekanntesten und am häufigsten angewendeten Euribor, und basierten bis 2013 auf den IRPH der Banken oder der Sparkassen. In Wirklichkeit handelte es sich hier um den durchschnittlichen Zinssatz der Hypothekendarlehen von Banken und Sparkassen für den Erwerb einer Immobilie des freien Wohnungsmarkts.
Nach Aussetzung dieser Zinssätze bleibt zur Zeit nur der als IRPH DEL CONJUNTO DE ENTIDADES bekannte Index in Kraft.
Hat oder hatte Ihr Darlehen in Spanien diesen Zinssatz als Grundlage, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie dessen Nichtigkeit fordern können. Hier die Gründe:
1.- der Offizieller IRPH-Index. Klarheit. Zwar handelt es sich sowohl beim IRPH, wie beim EURIBOR und bei anderen, um offizielle, von der spanischen Nationalbank veröffentlichte Zinssätze, es ist jedoch unklar, und es besteht ein mehr als berechtigter Verdacht, dass die Finanzgesellschaften die Möglichkeit haben den IRPH zu beeinflussen.
2.- der IRPH und die Transparenzkontrolle. Die Frage ist, ob der Verbraucher, selbst wenn der Wortlauf klar ist, versteht welche rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen die Aufnahme des IRPH-Darlehens, insbesondere im Vergleich zu einem Euribor-Darlehen, hat. Das heißt, ob ihm erklärt wurde, dass der ausgewählte IRPH-Zinsatz traditionell immer höher gestanden hat als der EURIBOR-Zinssatz und daher grundsätzlich weniger vorteilhaft für ihn ist.
3.- der IRPH und die aktuelle Situation. Bedingt durch die mögliche Unklarheit der IRPH-Darlehen und durch den möglichen Einfluss der Bankinstitute in der Festsetzung und Erhöhung des IRPH-Zinsatzes, zum Nachteil der Verbraucher, wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über dessen Gültigkeit, Transparenz usw. erwartet
4.- Was tun, wenn Ihr Hypothekendarlehen einen IRPH-Zinssatz hat oder hatte? (Ganz gleich ob bei einer Bank, einer Sparkasse oder einer Gesellschaft) In diesem Fall empfehlen wir Ihnen:
1.- Senden Sie uns Ihre, vor einem öffentlichen Notar unterzeichnete Hypothekendarlehensurkunde, um sie zu prüfen.
2.- Senden Sie uns die Belege der bezahlten Monatsraten, um zu bestätigen, dass der IRPH-Zinssatz angewendet wurde.
3.- Wir werden Ihren eventuellen Forderunganspruch kostenlos vorbereiten und, sollte der Europäische Gerichtshof gegen den IRPH entscheiden, Ihren Anspruch so schnell wie möglich geltend machen.
5.- Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Für den Fall, dass die IRPH-Klausel für ungültig erklärt wird (dies hängt davon ab, ob die Bank genügende Informationen übermittelte, was unserer Erfahrung nach nicht der Fall wäre), müsste der vereinbarte Nebenzinssatz angewendet werden und, sollte dieser ebenfalls ungültig sein, der Euribor.
Dies würde die Neuberechnung aller Zahlungen bedeuten, und da der IRPH höher liegt als der Euribor, die Rückerstattung wichtiger Geldsummen und der zusätzlich anfallenden Zinsen.
Hat Ihr Hypothekendarlehen anstatt des Euribor, einen IRPH oder einen anderen Referenzindex? Wir helfen Ihnen, kontaktieren Sie uns!
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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