White Baos Rechtsanwälte hat zahlreichen Bankkunden geholfen die Boden Klausel und somit die Mindestverzinsung Ihres Hypothekendarlehens aufzuheben und die zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückzugewinnen.
Jedoch entgeht uns nicht, dass die Angebote einiger Banken und die unvollständigen Rückforderungsansprüche, die im Namen einiger Betroffener eingereicht werden, nicht alle Faktoren umfassen, die nach unserem Ermessen in Betracht gezogen werden müssen.
Da nach der Nichtigkeitserklärung davon ausgegangen werden mus, dass diese Klausel nie existiert hat, muss das Hypothekendarlehen vollständig neu berrechnet werden. Die Aufhebung führt automatisch zu einem niedrigeren Zinssatz, der nicht nur die Rückzahlung der zuviel gezahlten Zinsen zur Folge hat, sondern auch die geleisteten Kapitalzahlungen beeinflusst, die sich auf Grund des neuen, niedrigeren Zinsatzes ändern.
Als Beispiel: Ein Darlehen in Höhe von 250.000 € mit 20-Jähriger Laufzeit (240 Monate), einem Zinssatz von 1% und einer Boden Klausel von 3%.
Mit einer ab dem 15 Jahr ungültigen Boden Klausel (Rate Nr. 180)
Die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten 3% Mindestzinsen = 76.730,58 € und das ausstehende Kapital beträgt 77.161,66 €.
Ohne Boden Klausel wären die Zahlungen auf der Grundlage des 1% Zinssatz berechnet worden.
Die Banken und einige eingereichte Klagen gehen davon aus, dass sich die Rückforderungsansprüche auf Rückzahlung der Differenz zwischen den tatsächlich bezahlten 3% und den reelen 1% also 2/3 der bezahlten Zinsen beschränken. Sie hätten somit Anspruch auf Rückzahlung von 51.153,66 €
In Wirklichkeit haben Sie Anrecht auf eine Neuberechnung zu 1% Ihres gesamten Darlehens. Ohne die Boden Klausel hätten Sie ab dem 15 Jahr (ab Rate Nr. 180) € 24.213,08 Zinsen bezahlt und das ausstehende Kapital wäre zu diesem Zeitpunkt € 66.166,92.
Nach unserem Ermessen, haben Sie Anrecht auf:
.-Rückzahlung der überbezahlten Zinsen = 52.517,50 €.
.-Die gesetzlich festgelegten Zinsen der überbezahlten Zinsen.
.-Senkung des ausstehenden Kapitals = 10.994,74 €.
Daher beschränklen sich Ihre Rückforderungsansprüche nicht nur auf die 51.153,66 € der ersten Schätzung, sie betragen laut Schätzung Nummer zwei 63.512,24 €
Sie müssen wissen, dass Sie Rückforderungsanspruche geltend machen und die Nichtigkeit der Boden Klausel verlangen können, wenn Sie nicht sachgemäss von der Bank über die Nachfolgen dieser Klausel informiert wurden. Selbst wenn Ihre Bank diese Klausel nicht mehr anwendet, können Sie die zuviel bezahlten Zinsen zurückfordern, die Zinsen dieser Überbezahlung und die Neuberechnung und Veringerung des ausstehenden Kapitals verlangen. Sichern Sie sich eine korrekte Berechnung Ihrer tatsächlichen Forderungsansprüche.
Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2016