Immobilienkauf in Spanien und Rückerstattung von Zahlungen. Oberster Gerichtshof. Huma Mediterráneo: Neue Erfolge

Unser heutiger Artikel informiert weiterhin über die Investoren, die ihr Geld für den Kauf einer Immobilie “ab Plan” verloren nachdem der Bauträger in Konkurs ging, ohne den Bau zu vollenden oder die erforderlichen Lizenzen erhalten zu haben.

Fast ohne Ausnahmen, wird von den spanischen Gerichten die Verantwortung der Banken anerkannt und deren Verpflichtung die erhaltenen Beträge und Anzahlungen laut Gesetz 57/68 zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungsverpflichtung, selbst ohne eine individuelle Bankbürgschaft, besteht unter zwei Voraussetzungen.

1.-Wenn die Bankgesellschaft die für den Kauf “ab Plan” erhaltenen Beträge in das zu diesem Zweck eröffnete Konto einzahlte ohne, wie vom Gesetz 57/68 gefordert, zu gewährleisten, dass diese durch eine Bankgarantie oder Bürgschaftslinie gesichert  waren. 

In diesem Sinne gibt es bereits zahlreiche Urteile des Obersten Gerichtshofs. Wir möchten hervorheben: das Urteil vom 16.01.2016; das Urteil Nr. 733/2015; Nr. 142/2016 gegen CaixaBank und Nr. 174/2016 gegen Bankia.

 

2 Ebenso hat der Oberste Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die Banken und Versicherungesellschaften, die eine allgemeine Bürgschaftslinie für das Bauvorhaben eröffneten, zur Rückerstattung der gezahlten Beträge verpflichtet sind. Selbst in den Fällen in denen keine individuellen Bankbürgschaften auf den Namen der Käufer ausgestellt wurden.

Siehe das Urteil des Obersten Gerichthofs Nummer 153/2016, den Beschluss vom 21.09.2016 und unlängst das Urteil Nummer 626/2016.

 

HUMA MEDITERRANEO.

Diese guten Nachrichten halten für unsere Mandanten, die Betroffenen des Almanzora Country Club Komplex, des Bauträgers Huma Mediterráneo weiter an. Hier die letzten Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang:

.-Urteil 77/2016 des Gerichts Erster Instanz Nummer. 4 von Totana: Die Bank wird zur Rückzahlung der Anzahlung von € 98.012 zuzüglich anfallender Zinsen an Herrn und Frau F verurteilt.

.- Urteil 109/2016 des Gerichts Erster Instanz Nummer 4 von Totana: Die gleiche Bank wird zur Rückzahlung von € 89.519,62 zuzüglich den anfallenden Zinsen an Herrn W verurteilt.

.- Von dem gleichen Gericht wurden Herrn Y und Frau L im Rahmen des Verfahrens 230/2015 die Anzahlung von € 80.250, zuzüglich der Prozesskosten von € 11.998,47 erstattet und die Rückzahlung der fälligen Zinsen (€ 38,011.36) angeordnet.

 

In Anbetracht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und der errungenen Erfolge, zBsp. im Fall des Almanzora Country Club Huma Mediterráneo, raten wir allen, die ihr Geld unter solchen Umständen verloren haben, den Rat eines Sachverständigen einzuholen und ihre Rechte geltend zu machen.

Desweiteren teilen wir unseren Lesern mit, dass unsere Anwaltshonorare nur fällig werden, wenn unser Mandant das Verfahren gewonnen und sein Geld zurückerhalten hat.

 

Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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