Internationale Adoption in Spanien. Wie adoptiere ich die Kinder meines Partners oder eines anderen Verwandten? Gesetzliche Anforderungen. Rechtsberatung.

Internationale Adoption in Spanien.

Internationale Adoptionen sind komplexe Verfahren, die es einer Person ermöglichen, die Kinder des Partners oder eines Verwandten zu adoptieren. Nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen. In diesem Artikel analysieren wir die Anforderungen, die Bedingungen und welche Unterlagen für eine internationale Adoption in Spanien erforderlich sind.

Gesetzliche Anforderungen für eine internationale Adoption.

Um das Verfahren einer internationalen Adoption in Spanien einzuleiten, müssen die in Artikel 175 und nachfolgenden des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Anforderungen erfüllt werden.

Einerseits müssen die Adoptierenden über 25 Jahre alt sein und über volle Rechtsfähigkeit verfügen. Darüber hinaus darf der Altersunterschied zwischen dem Adoptierendem und dem Adoptiertem nicht mehr als 45 und nicht weniger als 16 Jahre betragen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Zustimmung des/der Adoptierenden. Bei Kindern unter 12 Jahren ist auch deren Zustimmung erforderlich. Dies bedeutet, dass sowohl der/die Adoptierenden als auch das Kind vor Gericht ihre Zustimmung geben müssen. Dies stellt sicher, dass die Adoption auf informierte und freiwillige Weise vorgenommen wird.

Es ist auch entscheidend, dass die Eltern des unmündigen Minderjährigen ihre Zustimmung geben, außer in besonderen Fällen. Zum Beispiel, wenn ihnen das elterliche Sorgerecht durch ein rechtskräftiges Urteil entzogen wurde oder ein Rechtsgrund für einen solchen Entzug vorliegt.

Eignungserklärung der öffentlichen Behörde.

Um die das Verfahren für die Adoption zu eröffnen, ist der vorhergehende Vorschlag der öffentlichen Behörde erforderlich, in dem erklärt wird, dass die Adoptiveltern für die Ausübung des elterlichen Sorgerechts geeignet sind. Mit anderen Worten, dass die Adoptiveltern die erforderlichen Eigenschaften haben, um das minderjährige Kind wie ihr eigenes Kind zu betreuen und zu erziehen.

Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Kinder des Partners adoptiert werden. Auch nicht, wenn es sich bei den Adoptierten um Waisen und blutsverwandte oder verschwägerte Verwandte (bis zum dritten Grad) des Adoptierenden sind. Usw.

Das Anwendbare Recht, die örtliche Zuständigkeit und das Rechtsverfahren.

Das rechtliche Verfahren einer internationalen Adoption in Spanien wird hauptsächlich durch folgende Bestimmungen geregelt.

Gesetz 54/2007 vom 28. Dezember über die internationale Adoption. Bürgerliches Gesetzbuch. Und das Gesetz 15/2015 vom 2. Juli über die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Das Verfahren wird eingeleitet, indem am Wohnsitz des Adoptierenden/Adoptierten der Antrag beim Gericht erster Instanz eingereicht wird. Das Gericht wird in Begleitung des Staatsanwalts die Eignung der Adoptierenden und die Situation des adoptierten Minderjährigen beurteilen. Nach Anhörung aller Beteiligten wir über die Adoption entschieden.

Die erforderlichen Unterlagen für eine internationale Adoption in Spanien.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

– Die Geburtsurkunde der Adoptierenden und Adoptierten.

– Heiratsurkunde (falls die Kinder des Partners adoptiert werden).

– Die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils (je nach Sachlage).

– Usw.

Ebenso empfiehlt es sich, Unterlagen vorzulegen, die ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Adoptierenden belegen und seine/ihre Fähigkeit die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Alle außerhalb Spaniens ausgestellten Dokumente benötigen eine Apostille/Legalisierung und eine Übersetzung.

Fazit.

Die internationale Adoption in Spanien ist ein rechtlich riguroses, aber lohnendes Verfahren, welches oftmals ermöglicht, Kindern, die es benötigen, ein stabiles Zuhause zu bieten. Wenn Sie die Adoption in Erwägung ziehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. White-Baos Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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