Investoren. Kauf von mehreren Häusern. Kann das verlorene Geld zurückgefordert werden? Gesetz 57/1968.

Wir erhalten viele Anfragen von Käufern, die Ihre gesammte Investition für den Erwerb einer Immobilie in Spanien, die nie fertiggestellt wurde, verloren haben.

 

Wie bereits zuvor in zahlreichen Artikeln betont, können diese Käufer ihr Geld nicht nur vom Bauträger zurückfordern, sondern auch von der Bank, die die eingezahlten Beträge gesichert oder eine Bürgschaftslinie für das Bauprojekt gewährt hat. Das Geld kann zurückgefordert werden, selbst wenn keine Sicherheiten oder Bürgschaftslinien existieren, da die Bank laut dem Gesetz 57/68 verpflichtet ist,  die erhaltenen Beträge mit einer Bürgschaft oder einer Haftpflichtversicherung des Bauträgers sicherzustellen.

 

Investoren. Ausnahme der Anwendung des Gesetzes 57/68.

Einer der häufigsten Vorwände der spanischen Banken und, durch die jüngste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs verstärkt ist, dass bestimmte Käufer, Spekulanten und Investoren, dessen Kauf einzig und allein kommerziellen Zwecken dient, nicht durch das Gesetz 57/1968 geschützt sind.   

 

In dieser Hinsicht sollte auf folgendes higewiesen werden:

 

1.-Der Schutz des Gesetzes 57/1968 ist umfangreich.

Artikel 1 des Gesetzes sagt,  „ der Kauf von Immobilien (nicht Sozialwohnungen) für den Familienwohnsitz, für den festen sowohl als auch  saisonbedingten Wohnsitz oder für den Wohnsitz aufgrund besonderer Umstände, muss gewährleistet werden …..“ Der Käufer wäre durch dieses Gesetz geschützt, selbst wenn es sich um ein Haus handelt, das nur gelegentlich oder aufgrund aussergewöhnlicher Umstände bewohnt wird.

 

2.- Vereinbarung zwischen den Parteien. Wenn es vertaglich vereinbart wurde.

In dem Urteil Nr 360/2016 des Obersten Gerichtshofs vom 01.06.2016 heisst es: selbst wenn der Käufer eine von der Anwendung des Gesetzes 57/68 ausgenommene Handelsgesellschaft ist, die beabsichtigt das Objekt wieder zu verkaufen,  würde die  Vertragsparteien nichts daran hindern, eine Vereinbarung zu treffen, den Kauf dem Schutz des Gesetzes zu unterwerfen und folglich die Rückzahlung  von der Bank einzufordern.

Wenn Sie oder die von Ihnen vertretene Gesellschaft das investierte Geld verloren haben, obwohl mit dem Promotor vertraglich vereinbart wurde, dass Ihre Einlagen durch die Bürgschaft einer Bank abgesichert werden, könnte letztere unter bestimmten Umständen für die Rückzahlung der Gelder verantwortlich sein. Jedoch sollte jeder Fall eingehend  geprüft werden.

 

3.-Kauf mehrerer Immobilien.

Die Banken und viele Richter sind der Auffassung, dass der Kauf von mehreren Immobilien durch dieselbe Person notwendigerweise ein spekulativer Kauf ist, der nicht durch die Garantien des Gesetzes 57/68 geschützt ist.

In diesem Sinne ist das Urteil Nr. 73/2019 des Provinzgerichts Alicante vom 24.01.2019 hervorzuheben. Der Gerichtshof bestätigt, dass der Schutz des Gesetzes 57/68 zwar nicht auf die Käufe von Immobilien zu spekulativen oder Investitionszwecken zutrifft, jedoch wiesen in dem konkreten Gerichtsfall (drei Immobilien von einem Retner erworben) einige Angaben darauf hin, dass die Objekte für seine drei Kinder bestimmt waren. Auch konnte die Bank zu keinem Zeitpunkt beweisen, dass der Erwerb mit einer spekulativen oder geschäftlichen Absicht vorgenommen wurde. Das Berufungsgericht entschied in diesem Fall, dass die Bank das erhaltene Geld zurückzahlen musste.

 

Haben Sie Ihr Geld beim Kauf einer Off-Plan Immobilie in Spanien verloren und wissen nicht, ob Sie Ansprüche geltend machen können? Wir empfehlen Ihnen einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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