Wir erhalten viele Anfragen von Kunden im Zusammenhang mit den sogenannten IRPH-Zinsklauseln ihrer in Spanien unterzeichneten Hypothekendarlehen. Sie möchten wissen, ob sie gegen ihre Bank klagen und die überbezahlten Zinsen zurückfordern können, da die Klauseln bezüglich der Anwendung des IRPH als Index aufgrund mangelnder Transparenz nichtig sein könnten.
Trotz der massiven Werbung im Zusammenhang mit dem IRPH der Spezialisten auf dem Gebiet des Bankrechts, möchten wir einige grundlegende Leitlinien übermitteln die Sie berücksichtigen müssen, damit die Voraussetzungen für ein vorteilhaftes Urteil gegeben sind.
In diesem Sinne ist es wichtig, das Urteil des EuGH-vom 03.03.2020 in der Rechtssache C-125/18 und die Schlussfolgerungen des Generalstaatsanwalts zu beachten. Demnach ist die Informationspflicht das ausschlaggebende Element, mit dem die spanischen Richter beurteilen müssen ob eine IRPH-Klausel transparent ist oder nicht: wurden dem Kunden die gemäß den geltenden Vorschriften obligatorischen Informationen über den IRPH-Zinsatz, unter anderem wie er berechnet wird, zur Verfügung gestellt oder nicht.
In Bezug auf die geltenden Vorschriften und die von der Bank zur Verfügung zu stellenden Informationen müssen wir vor allem das Rundschreiben 8/1990 und die Verordnung vom 5/51994 hervorheben, aus denen unter anderem hervorgeht, dass die Bank über den Referenzindex (in diesem Fall IRPH) informieren muss, über dessen zuletzt veröffentlichten Wert und über seine Entwicklung zumindest in den letzten 2 Jahren. Soweit wir wissen, haben die spanischen Banken diese Pflicht größtenteils nicht erfüllt.
In diesem Sinne ist anzumerken, dass vor dem 08.12.2007 die Verordnung 5/51995 grundsätzlich auf Darlehen bis zu höchstens 25 Millionen Peseten (150.253,03 €) angewendet wurde. Dennoch sind wir der Auffassung, dass eine gute Bankpraxis die Anwendung der Verordnung auch dann verlangt, wenn die Darlehensvereinbarung vor dem 08.12.2007 und über einen höheren Betrag unterzeichnet wurde. Dies hat sogar die Abteilung für Marktverhalten und Forderungen der spanischen Zentralbank (Banco de España) erklärt.
Ab dem 29. April 2012, erfordert die Verordnung EHA / 2899/2011 über die Transparenz und zum Schutz des Kunden von Bankdienstleistungen, die Bereitstellung eines separaten Dokuments mit den zu zahlenden Gebühren und der bisherigen Entwicklung des IRPH unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien.
Enthält Ihr Hypothekendarlehen eine IRPH-Klausel und Sie möchten wissen, ob Sie gegen die Bank klagen und die Rückzahlung der gemäß dem IRPH-Index gezahlten Zinsen fordern können? Wurde Ihnen nicht erklärt, wie sich der IRPH-Zinssatz verhält, inwieweit er sich von anderen Indexen (zBsp. Euribor usw.) unterscheidet?
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie
1.- Ihre Hypothekendarlehensurkunde prüfen. Ob die geltenden Vorschriften bezüglich der Berechnungsmethode des IRPH, usw. erfüllt sind. Entscheidend ist, ob der zuletzt veröffentlichte IRPH-Zinssatz usw. aus der Urkunde hervorgeht.
2.- Abhängig vom Jahr der Unterzeichnung Ihres Darlehensvertrags und von der Höhe des Darlehens, sollten die zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften und Informationen ermittelt und anschließend geprüft werden, ob diese von der Bank pflichtmäßig zu Ihrer Verfügung gestellt wurden.
Sind Sie vom IRPH betroffen? Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet des Bankrechts und werden nur vergütet, wenn Sie Ihr Geld zurückgewinnen. Kontaktieren Sie uns.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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