Ist eine Immobilieninvestition in Spanien durch die Niederlassung eines ausländischen Unternehmens möglich? Welche Schritte sind erforderlich?

Immobilienkauf in Spanien durch Niederlassung/Zweigstelle einer ausländischen Gesellschaft.

Sehr geehrter Anwalt,

Wir sind Gesellschafter und Verwalter eines deutschen Unternehmens und möchten ein Immobiliengeschäft in der Umgebung Marina Alta: Denia, Moraira, usw. starten. Müssen wir eine Firma in Spanien gründen, oder können wir durch eine Niederlassung unserer Firma in Deutschland tätig werden? 

Werter Leser

Eine ausländische Firma, in Ihrem Fall eine deutsche GmbH, kann ihre Geschäftstätigkeit im spanischen Immobilienmarkt durch eine Niederlassung ausüben.

Für die Gründung einer Niederlassung in Spanien, müssen folgende Schritte in die Wege geleitet werden. Das Verwaltungsorgan der ausländischen Gesellschaft (Verwalter, Verwaltungsrat) muss die Gründung einer Niederlassung in Spanien förmlich billigen. Nachfolgend wird auch ein gesetzlicher Vertreter mit einer ständigen Wohnhaft in Spanien ernannt.

Die Gründung einer spanischen Niederlassung erfolgt durch Unterzeichnung einer notariellen Urkunde vor einem öffentlichen, spanischen Notar. Zu diesem Zweck müssen Sie, unter anderem, die Satzung der Muttergeselschaft und die Gründungsvereinbarung (ordnungsgemäss beglaubigt und ins Spanische übersetzt) vorlegen.

Die spanische Niederlassung muss nach Gründung eine spanische CIF-Nummer beantragen (Código de Identificación Fiscal) und in das Handelsregister eingetragen werden, wobei das zuständige Handelsregister vom Sitz der spanischen Niederlassung abhängig ist.

Wir müssen in diesem Zusammenhang folgendes hervorheben: Die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft, die ihrer Muttergesellschaft untergeordnet ist und nicht als eigene Rechtspersönlichkeit auftrit (obwohl im Handelsregister mit eigener Steuernummer eingetragen) ist nicht haftbar. Die Muttergesellschaft haftet und ist für die Erfüllung der Verpflichtungen der Niederlassung verantwortlich.

Obwohl die Tochtergesellschaft eine eigene Buchhaltung über das Vermögen und die Geschäftsabwicklung führen muss, ist die Muttergesellschaft verpflichtet, den Jahresabschluss der deutschen GmbH beim spanischen Handelsregister einzureichen.

Aus steuerlicher Sicht ist die Niederlassungen in Spanien „Nicht-Resident“ und unterliegt den spanischen Steuervorschriften für die „Einkommensteuer der Nicht-Residenten“. Die Gründung einer spanischen Niederlassung ist, auf den ersten Blick, nicht mit bedeutsamen steuerlichem Gewinn verbunden, wird jedoch oftmals angewendet, da sie steuerliche Vorteile für die Muttergesellschaft bedeuten kann.

Für Rückfragen bezüglich der Gründung einer spanischen Niederlassung Ihres Unternehmens stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

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Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

2014

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