Bei dem heutigen Thema handelt es sich eine nicht eindeutig klare, rechtliche Angelegenheit. Wir teilen jedoch die Auffassung, dass nicht nur „gewöhnliche “Verbraucher, sondern auch Unternehmer und Selbständige die Aufhebung der Boden Klausel ihres Hypothekendarlehens verlangen können.
Wie schon oftmals erwähnt, legt die Boden Klausel den von der Bank bestimmten Mindestzinssatz eines Hypothkendarlehens fest. Demzufolge wird der Schuldner immer den festgelegten Mindestzinssatz zahlen und selbst mit einem Darlehen zu einem variablen Zinssatz (in der Regel der Euribor), nie von einem Zinsrückgang profitieren.
Dass Unternehmer und Selbständige im Rahmen Ihrer geschäftlichen oder beruflichen Handlungen und Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht als „gewöhnliche“ Verbraucher betrachtet werden können, ist nach unserem Ermessen nicht relevant. Sollte die Bank nicht klar genug von den wirtschaftlichen und Folgen und den möglichen finanziellen Schäden informiert haben, können auch sie die Aufhebung der Boden Klausel verlangen.
Diese Klauseln werden den allgemeinen Vertragsbedingungen zugeordnet und durch das Gesetz 7/1998 geregelt. Artikel 2 bestimmt die Anwendbarkeit des Gesetzes sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Weiterhin wird besagt, dass das Gesetz ebenfalls Anwendung findet, wenn es sich bei dem Vertragsteilehmer um einen Selbständigen handelt, auch wenn dieser im Rahmen seiner/ihrer Geschäftstätigkeit auftritt.
Unter Artikel 7 heisst es ausserdem: Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die dem Vertragsteilmehmer nicht vorzeitig vor Unterzeichnung des Vertrags bekanntgegeben worden sind (was in den meisten Fällen geschehen ist), werden nicht in den Vertrag aufgenommen.
Darüber hinaus gelten die von dem Obersten Gerichtshof in den meisten Fällen angegebenen Begründungen und Rechtsfundamente für die Ungültigkeitserklärung bestimmter Boden Klauseln. Demzufolge ist es nicht ausschlaggebend, ob der Shuldner/Kreditnehmer ein gewöhnlicher Verbraucher, ein Unternehmer oder ein selbständiger Arbeiter ist.
Einige Landgerichte wie Córdoba, Las Palmas de Gran Canaria, usw. haben sich bereits über die Möglichkeit geäussert, die Boden Klausel für diese Fälle aufzuheben.
Sind Sie Unternehmer oder selbständig? Ist Ihr Hypothekendarlehen in Spanien mit einer Boden Klausel belastet und hindert Sie vom Rückgang des Euribor oder massgebenden Zinssatz zu profitieren? Sind Ihre monatlichen Raten schon seit Langem gleich hoch? Auch Sie haben Rechtanspruch auf Nichtigkeitserklärung und/oder Nichtumsetzung der Boden Klausel Ihres Darlehens.
Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. er übermittelt lediglich allgemeine Information zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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