Anfrage:
Vor einigen Jahren leitete ich ein Gerichtsverfahren gegen einen Bauträger in Spanien ein. Ich habe nun meinen ehemaligen Anwalt um die Rückgabe aller Unterlagen und Dokumente (einschliesslich das Urteil) in diesem Zusammenhang gebeten. Laut seiner Aussage, schulde ich ihm einen Teil der Honorare, sodass er nicht zur Rückgabe der Dokumente verpflichtet ist.
Danke für Ihre Anfrage
Ihre Anfrage ist zumindest überraschend.
Aus rechtlicher Sicht, kann ein Anwalt Information oder Dokumente des Mandanten unter keinen Umständen zurückhalten.
Ebenso besteht ihrerseits die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Honorare.
Jedoch sollten Sie wissen, dass selbst dieser Umstand keinen Anwalt berechtigt die Unterlagen, Dokumente, Gerichturteile oder sonstige Informationen des Mandanten zurückzuhalten.
Die spanische Berufsordnung für Rechtsanwälte bestimmt unter Artikel 13, Punkt 12:
“ 12. Die Dokumente des Mandanten stehen jederzeit zu dessen Verfügung. Auf keinen Fall kann der Anwalt diese zurückhalten, selbst nicht mit der Begründungvon nicht bezahlten Honoraren. Der Anwalt kann jedoch Kopien der Unterlagen aufbewahren
Ausserdem, verweisst der Oberste Spanische Gerichtshof auf die Aufbewahrungspflicht aller Dokumente und schriftlichen Unterlagen im Rahmen der vertraglichen Beziehung und beruflichen Tätigkeit und insbesondere auf die Übergabe an den Mandanten zum Zeitpunkt der Auflösung der berufsmässigen Beziehung.
Eine Weigerung mit dieser Begründung könnte sogar als Nötigung ausgelegt werden und schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben.
Infolgedessen, stehen wir vor zwei unterschiedlichen Verpflichtungen. Auf der einen Seite, muss Ihr Anwalt alle Unterlagen (auch das Urteil) aushändigen und auf der anderen Seite, haben Sie die Verpflichtung die vereinbarten Honorare zu zahlen.
Die Erfüllung der Verpflichtungen sind jedoch nicht voneinander abhängig.
Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
2015