Anfrage:
Sehr geehrter Anwalt:
Ich möchte meine Erbfolge planen, die Erbschaftssteuer meiner Nachfolger vorbereiten und im Rahmen des Möglichen verringern. Können Sie mir mitteilen, ob die Schenkungssteuer in Spanien vorteilhafter (günstiger) ist als die Erbschaftssteuer?
Ausserdem würde mich interessieren: Besteht die Möglichkeit meinen Kindern vor meinem Ableben einen Teil meines Besitzes zu schenken und so einen Teil der Erbschaftssteuer einzusparen? Wenn ja, gibt es ein Limit? M. S. ( Javea)
Sehr geehrter Leser
Danke für Ihre Anfrage.
Sie müssen zuerst wissen, dass beide, die spanische Erbschafts- und auch die Schenkungssteuer den selben Bestimmungen unterliegen. Daher sind beide Steuerlasten, obwohl nicht genau, doch in den meisten Fällen nahezu gleich. In der Regel bestehen keine grossen Differenzen zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten oder einer Erbschaft nach dem Ableben des Erblassers. Denoch gibt es Ausnahmefälle, die sorgfältig geprüft werden müssen. Die Steuer ist in einigen Fällen vom steuerlichen Wohnsitz des Schenkers/Empfängers, bzw. des Erblassers/Erben abhängig. Der steuerliche Wohnsitz der Beteiligten kann die Anwendung der nationalen oder der regionalen Gesetzgebung zur Folge haben und dementsprechend muss geprüft werden, ob eine Schenkung oder eine Erbschaft vorteilhafter ist.
Zweitens handelt es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um eine progressiv gestaffelte Steuerbelastung, die geringer ausfällt wenn die Eigentumsübertragung in mehreren Etappen stattfindet und/oder an mehrere Begünstigte vergeben wird.
Beispiel 1 zur Orientierung:
Zwei nicht in Spanien steueransässige Nachfolger erhalten nach dem Tod des Vaters das Erbe in Spanien. Gesamtwert von 350.000€ (175.000€ für jeden) Die nationale Erbschaftssteuer würde für jeden ungefähr 23.000€ betragen.
Beispiel 2 zum Vergleich:
Hier erhalten beide 175.000€ gestaffelt in 5 Schenkungen zu je 35.000€. Die Schenkungssteuer würde für jede Schenkung ungefähr 1.570€ betragen. Für die gesamte Schenkung wäre die Steuerbelastung insgesamt 7.850€. Dies ist eine deutliche Einsparung, da jeder anstatt 23.000€ Erbschaftssteuer nur 7.850€ Schenkungssteuer zahlen würde.
Denoch, müssen laut Paragraph 30 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes Nr 29/1987 folgende Bedingungen erfüllt werden:
.- Die in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgten Schenkungen (zwischen demselben Schenker und Empfänger), werden als eine einzige Schenkung betrachtet und die Steuerbelastung wird nach dem angesammelten Schenkungswert ermittelt.
.- Dies gilt ebenso für die Erbfolge. Dementsprechend wird auch hier der Gesamtwert aller Schenkungen ermittelt, die in einem Zeitraum von/bis zu vier Jahren vor dem Ableben des Erblassers vorgenommen worden sind.
Sie müssen beachten, dass der Zeitabstand zwischen jeder Schenkung bei mindestens drei Jahren und nicht unter vier Jahren vor dem Tod des Erblassers liegen muss. Ansonsten wären diese Schenkungen nicht effektiv und könnten aus steuerlicher Sicht sogar negative Auswirkungen zur Folge haben.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos(Rechtsanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta Costa Blanca.
2014