„Kann ich mich in Spanien scheiden lassen, selbst wenn mein Ehepartner im Ausland lebt und wir in einem anderen Land geheiratet haben?“ Diese Frage stellen uns oftmals Mandanten verschiedener Herkunft, die sich in unserem Land scheiden lassen möchten. Im Artikel dieser Woche beantworten wir diese und andere Fragen im Zusammenhang mit internationalen Scheidungen und der Scheidung von Ausländern in Spanien.
Gerichtsstand in Ehesachen. Europäische Verordnung (EU) 2019/1111.
Sie und Ihr Ehepartner möchten sich scheiden lassen, aber einer von Ihnen wohnt nicht mehr in Spanien. Können Sie sich in Spanien scheiden lassen? Im Prinzip ja. Die Europäische Verordnung vom 25. Juni 2019 regelt die gerichtliche Zuständigkeit im Fall von Scheidung, Trennung oder Nichtigerklärung der Ehe. In Artikel 3 heißt es, dass bei gemeinsamen Scheidungsanträgen (d. h. Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen); Der Scheidungsantragt kann vor dem Gericht des „gewöhnlichen Wohnsitzes einer der Ehegatten“ eingereicht werden.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben, können Sie das Scheidungsverfahren in diesem Land einleiten. Es spielt keine Rolle, dass einer von Ihnen seinen Wohnsitz im Ausland hat. Oder dass Sie in einem anderen Land (Großbritannien, Frankreich, Deutschland usw.) geheiratet haben. Sie müssen jedoch vor einem Notar oder beim spanischen Konsulat/Botschaft in Ihrem Land eine Vollmacht zugunsten eines spanischen Anwalts und eines Prozessbevollmächtigten erteilen.
Die Scheidungsvereinbarung und das Ratifizierungsverfahren.
Um sich in Spanien einvernehmlich scheiden zu lassen, ist es zwingend erforderlich, der Klageschrift eine von beiden Ehepartnern unterzeichnete Vereinbarung beizufügen. Es handelt sich hierbei um eine Art „Vertrag“, der die Bedingungen, auch die wirtschaftlichen, und die Beziehungen zu den Kindern der Ehegatten regelt.
Wird die Klage für zulässig erklärt, werden die Ehegatten aufgefordert, die Vereinbarung persönlich zu bestätigen. Das heisst, sie müssen die Echtheit ihrer Unterschriften bestätigen und, dass sie mit dem Inhalt einverstanden sind usw. Besteht die Möglichkeit, dass der im Ausland lebende Ehegatte nicht persönlich nach Spanien reisen muss, um die Scheidungsvereinbarung vor Gericht zu bestätigen?
Die Sondervollmacht mit der Befugnis, die Scheidungsvereinbarung zu ratifizieren.
Die meisten Gerichte akzeptieren, dass der Prozessbevollmächtigte (Procurador) die Scheidungsvereinbarung im Namen der Ehegatten ratifiziert. Dadurch entfallen lange Anreisen und Flüge nach Spanien. Allerdings ist die Erteilung einer Sondervollmacht mit Ratifikationsbefugnissen seitens der Ehegatten erforderlich. Die Vollmacht muss in einer bestimmten Form verfasst und die von beiden Ehepartnern unterzeichnete Scheidungsvereinbarung muss beigefügt sein. Andernfalls ist sie ungültig. Unsere Kanzlei kann dieses wichtige Dokument für Sie vorbereiten.
Fazit
Möchten Sie und Ihr Ehepartner sich in Spanien scheiden lassen, können Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht behilflich sein. Wir erläutern welche Dokumente unerlässlich sind. Wir bereiten die Scheidungsvereinbarung und die Sondervollmacht vor, um das Verfahren in Ihrem Namen abzuschließen. Und wir beraten Sie während des gesamten Verfahrens. Für weitere Informationen zum Thema Scheidung von Ausländern in Spanien, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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