Am 10. September wurden die mit Spannung erwarteten Schlussfolgerungen des Generalanwalts, Herrn Szpunar, in der vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtssache C125-18, über ein in Spanien unterzeichnetes und auf den IRPH-Zinssatz referenziertes Hypothekendarlehen bekanntgegeben.
Obwohl der EURIBOR die Grundlage der meisten Darlehen ist, sind vielen Schätzungen zufolge ungefähr 10% aller in Spanien unterzeichneten Hypothekendarlehen auf den IRPH-Index referenziert. In diesen Fällen, kann es sich um die sogenannten IRPH CAJAS, IRPH BANCOS oer IRPH ENTIDADES handeln.
Das Problem der auf den IRPH referenzierten Hypothekendarlehen ist, dass der IPRH höher liegt und somit für den Kunden teurer wird als der übliche EURIBOR. Der Hauptgrund hierfür ist, dass der IRPH-Zinssatz von den spanischen Banken selbst erstellt wird und nicht nur die durchschnittlichen Zinsen, sondern unter anderen auch die von den Banken erhobenen Gebühren in Betracht zieht. Aufgrund der ziemlich komplexen Berechnungsform besteht darüber hinaus der Verdacht, dass die Banken die Möglichkeit haben diesen Referenzzinssatz zu erhöhen. Dies wäre für sie ein Vorteil, mit dem sie ihre Einnahmen mit den Hypothekendarlehen auf IRPH-Basis erhöhen könnten.
Der IRPH Zinssatz hat mehrere Modalitäten: CAJAS (SPARKASSEN), BANCOS (BANKEN) oder ENTIDADES (GESELLSCHAFTEN), wobei derzeit nur der IRPH der „Entitdades“ (Gesellschaften) gültig ist.
In dieser Sache wird das Urteil des EuGH in der Rechtssache C125-18 im Zusammenhang mit einem Hypothekendarlehen von „Bankia“ erwartet. Obwohl der endgültige Urteilspruch abgewartet werden muss, sind nach unserer Auffassung die Schlussfolgerungen des Generalrechtsanwalts sehr klar:
.- Diese Art von Klauseln, in denen ein Hypothekendarlehen an einen Zinsindex wie der IRPH gebunden ist, unterliegen der Richtlinie 93/13 und sind infolgedessen wegen mangelnder Transparenz höchstwahrscheinlich als missbräuchlich einzustufen.
.- Die Gesellschaften müssen ausreichende Informationen bereitstellen, damit der Verbraucher volle Kenntnis über den maßgebenden Index seines Hypothekendarlehens und somit über dessen Elemente, über die geltenden Regelungen in diesem Zusammenhang und über seine Entwicklung in der Vergangenheit erhält.
Im Einzelfall muss jeder der nationale Richter prüfen, ob die Bank die Berechnungsform und die Elemente des IRPH, klar und transparent dargelegt hat.
Obwohl auf die endgültige Entscheidung des EuGH gewartet werden muss, wäre es für den Europäischen Gerichtshof schwierig sich von diesen klaren Schlussfolgerungen zu trennen.
Nach langjähriger Erfahrung mit den Ansprüchen unserer Mandanten gegen die missbräuchlichen Klauseln der Hypothekendarlehen (zBsp. Mindeszinssatz oder Bodenklausel, Kosten des Darlehens, Vorfälligkeitsentschädigung, Multicurrencydarlehen, usw.) hat unsere Kanzlei eine Kampagne gestartet, um denjenigen, deren Hypothekendarlehen an den IRPH referenziert ist kostenfreien Rechtsbeistand zu gewähren,
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Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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