KLAUSEL MINDESTVERZINSUNG Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Neues Urteil des Obersten Gerichtshofs. Erfolgreiche Geltendmachung rechtlicher Ansprüche:

Das am 11. März 2020 vom spanischen Obersten Gerichtshof erlassene Urteil Nr. 168/2020 stellt die Voraussetzungen klar, unter denen Gesellschaften, Selbstständige und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) Ansprüche geltend machen und die Nichtigkeit der in ihren Hypothekendarlehensverträgen enthaltenen Bodenklausel verlangen können, selbst wenn das Darlehen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit beantragt wurde.

 

In seinem Urteil räumt das Gericht ein, dass die in den Rechtsvorschriften zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern vorgesehenen Kontrollen und Schutzmaßnahmen in diesen Fällen nicht anwendbar sind. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Selbständige, Unternehmer und Fachleute völlig ungeschützt vor möglichen Missbräuchen der Banken sind.

 

Obwohl die Transparenz- und Missbrauchskontrollen nicht auf die Verträge zwischen Fachleuten anwendbar sind, müssen laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, müssen die allgemeinen Vertragsbedingungen die im Artikel 5 gesetzlich festgelegten Kontrollen erfüllen.

Nach Beurteilung des Gerichts, muss der Kreditnehmer vor Unterzeichnung des Darlehensvertrags, die Einbeziehung der Bodenklausel, deren Inhalt und Konsequenzen kennen.  

 

Der Oberste Gerichtshof trift folgende Festellung:

„ Um die Kontrollen für die Einbeziehung in den Vertrag zu erfüllen, muss eine  allgemeine Vertragsbedingung in einem klaren, konkreten und einfachen Wortlaut abgefasst sein, der ein normales grammatikalisches Verständnis ermöglicht und der dem Teilnehmer eine echte Möglichkeit gibt, den Inhalt des Vertrags vor der Unterzeichnung zu kennen.  Zusätzlich zu der genannten Klarheit und Verständlichkeit muss die Möglichkeit des Wissens bestehen, da die Kontrolle vür die Einbeziehung im Grunde eine Kontrolle der Erkennbarkeit ist. “

 

In diesem konkreten Fall handelt es sich um ein Darlehen für den Erwerb einer Taxilizenz, in dem die Bank den variablen Zinssatz mit einer Bodenklausel beschränkte, ohne dem Kreditnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und vorvertraglichen Informationen (FIPER) zur Verfügung gestellt zu haben. Daher vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Bodenklausel die Kontrollen für die Einbeziehung in den Vertrag nicht besteht, da die Kreditnehmer die Existenz dieser Klausel aufgrund der fehlenden Unterlagen und Informationen nicht kennen konnten.

 

Sind Sie selbstständing oder haben ein kleines oder mittleres Unternehmen?  Sollte Ihr Darlehensvertrag die unerlässlichen Kontrollen nicht bestehen, können Sie die Nichtigkeit Ihrer Bodenklausel verlangen. Das heisst, wenn der Wortlauf nicht klar, konkret und einfach verständlich abgefasst ist und wenn Sie nichts von dieser Klausel wussten, da Sie vor Unterzeichnung des Darlehensvertrags keine Informationen in diesem Zusammenhang  von der Bank erhielten.

 

Für eine kompetente Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Bodenklausel  Ihres Darlehensvertrags stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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