FRAGE:
Sehr geehrte Herren,
Mit städtischer Baugenehmigung (licencia de obra construcción) haben wir uns ein Haus in der Marina Alta (Alicante) gebaut. Das Amt verweigert uns jetzt die Bewohnbarkeitsbescheinigung mit der Begründung, dass wir die Umlegung nicht bezahlt haben. Ohne Bewohnbarkeitsbescheinung können wir weder Strom noch Wasser anmelden. Was können wir tun?
Sehr geehrter Leser,
Danke für Ihre Anfrage.
Zuerst müssen Sie wissen, dass eine spezifische Beratung ohne Prüfung Ihrer Unterlagen nicht möglich ist.
Aber im Allgemeinen können wir ihnen sagen, dass aus rechtlicher Sicht, die Bewohnbarkeitsbescheinigung einen doppelten Zweck erfüllt.
Auf der einen Seite bestätigt sie, dass das Haus für Wohnzwecke geeignet ist. Dass Licht, Belüftung, usw., also alle für die Bewohnbarkeit unerlässlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Als zweites Endziel soll die Bewohnbarkeitsbescheinigung bestätigen, dass der fertige Bau mit den Entwürfen und Plänen übereinstimmt, die bei Antragsstellung der Baugenehmigung oder Baulizenz (obra mayor) eingereicht wurden.
Diese Bestimmung wird in dem Land Valencia im Artikel 32 des Gesetzes 3/2004, zur Ordnung und Förderung der Bauqualität festgehalten.
In diesem Zusammenhang müssen wir Ihnen allerdings zugestehen, dass von einigen Gemeinden die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung zu anderen Zwecken genutzt wird. Es werden Forderungen an den Anstragssteller gestellt, die im Prinzip nichts mit der beantragten Urkunde zu tun haben. Einige Beispiele hierfür sind die Strafgelder für nicht zugelassene, durchgeführte Arteiten, Kosten der gemeinschaftlichen Umlegung, Schulden der Eigentümer infolge der Urbanisierungsarbeiten, usw.
In Ihrem Fall könnte verstanden werden, dass Ihre Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht mit dieser einzigen Begründung verweigert werden kann. Wie bereits festgestellt, ist der alleinige Zweck der Bewohnbarkeitsbescheinigung nachzuweisen, dass alle Voraussetzungen zur Bewohnung des Hauses erfüllt und die durchgeführten Arbeiten gemäss Proyekt- und Baugenehmigung erfolgt sind.
In diesem Sinne sagt das Urteil Nummer 1370/2000 des Obersten Landesgericht des Landes Valencia unter anderem, “Die Forderung der Gemeinden auf Übertragung von Grundstücken oder deren wirtschaftlichen Wert, um die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu gewähren ………. ist rechtswidrig und muss daher für nichtig erklärt werden“.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Danke für Ihre Anfrage.
Zuerst müssen Sie wissen, dass eine spezifische Beratung ohne Prüfung Ihrer Unterlagen nicht möglich ist.
Aber im Allgemeinen können wir ihnen sagen, dass aus rechtlicher Sicht, die Bewohnbarkeitsbescheinigung einen doppelten Zweck erfüllt.
Auf der einen Seite bestätigt sie, dass das Haus für Wohnzwecke geeignet ist. Dass Licht, Belüftung, usw., also alle für die Bewohnbarkeit unerlässlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Als zweites Endziel soll die Bewohnbarkeitsbescheinigung bestätigen, dass der fertige Bau mit den Entwürfen und Plänen übereinstimmt, die bei Antragsstellung der Baugenehmigung oder Baulizenz (obra mayor) eingereicht wurden.
Diese Bestimmung wird in dem Land Valencia im Artikel 32 des Gesetzes 3/2004, zur Ordnung und Förderung der Bauqualität festgehalten.
In diesem Zusammenhang müssen wir Ihnen allerdings zugestehen, dass von einigen Gemeinden die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung zu anderen Zwecken genutzt wird. Es werden Forderungen an den Anstragssteller gestellt, die im Prinzip nichts mit der beantragten Urkunde zu tun haben. Einige Beispiele hierfür sind die Strafgelder für nicht zugelassene, durchgeführte Arteiten, Kosten der gemeinschaftlichen Umlegung, Schulden der Eigentümer infolge der Urbanisierungsarbeiten, usw.
In Ihrem Fall könnte verstanden werden, dass Ihre Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht mit dieser einzigen Begründung verweigert werden kann. Wie bereits festgestellt, ist der alleinige Zweck der Bewohnbarkeitsbescheinigung nachzuweisen, dass alle Voraussetzungen zur Bewohnung des Hauses erfüllt und die durchgeführten Arbeiten gemäss Proyekt- und Baugenehmigung erfolgt sind.
In diesem Sinne sagt das Urteil Nummer 1370/2000 des Obersten Landesgericht des Landes Valencia unter anderem, “Die Forderung der Gemeinden auf Übertragung von Grundstücken oder deren wirtschaftlichen Wert, um die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu gewähren ………. ist rechtswidrig und muss daher für nichtig erklärt werden“.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
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