Mindestzinssatz- oder Boden Klausel. Die ausschließliche Zuständigkeit der Sondergerichte wird bis Ende 2018 verlängert.

Sehr geehrte Leser,

Unser heutiger Artikel, informiert über die erneute Erweiterung des Notfallplans durch den Generalrat der spanischen Justiz (CGPJ).  Am 27. Juni 2018 ist die erneute Verlängerung für weitere 6 Monate (bis zum 31. Dezember 2018) bekanntgegeben worden. Unter anderen betroffen, sind durch den vor mehr als einem Jahr genehmigten Notfallplan, die Klagen der Verbraucher im Zusammenhang mit den Mindestzinssatz- oder Boden Klauseln.

Um die zuviel berechneten Zinsen zurückzufordern, müssen die Klagen weiterhin vor dem für diesen Zweck ernannten Sondergericht jeder Provinz eingereicht werden.  

Die Sondergerichte in der Autonomen Region Valencia (Comunidad Valenciana) sind:

Für die gesamte Provinz von Alicante, das Gericht erster Instanz Nr. 5-bis in Alicante

Für die gesamte Provinz von Valencia, das Gericht erster Instanz Nr. 25-bis in Valencia

Für die gesamte Provinz von Castellón, das Gericht erster Instanz Nr. 6-bis in Castellon

 

Wie bereits erwähnt, beabsichtigt dieser Plan den Zusammenbruch der durch den Eingang mehrerer Tausend Klagen überlasteten Gerichte (zBsp. Denia, Benidorm, usw.)  zu verhindern. Das Problem jedoch ist, dass die einzelnen Sondergerichte absolut überfordert sind,  und dass sich die gerichtlichen Entscheidungen  über einen extem langen Zeitraum hinauszögern werden.  

 

Wir empfehlen:

– Überprüfen Sie zuerst Ihr Darlehen und die bezahlten Monatsraten, und bestätigen Sie,  ob Sie von einer Boden-Klausel betroffen sind oder nicht.

– Sind Sie einer der Betroffenen, raten wir und bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Bewertung des erzielbaren Betrags vorzunehmen.

– Nachfolgend, müssen Sie gemäss dem RDL 1/2017 bei Ihrer Bank eine Reklamation einreichen.  Unterzeichnen Sie kein Dokument, bevor es von einem sachkundigen Anwalt überprüft worden ist.

Eine Vorwarnung. Nicht alle Angebote und Schätzungen der Banken sind angemessen. Eine bieten weniger als dem Kunden zusteht, andere lassen die anfallenden Verzugszinsen ausser Acht, andere bieten, anstatt der Rückzahlung eine Veringerung des Zinssatzes, usw.  

Kontaktieren Sie uns wenn Sie sich in dieser Lage befinden und Ihr Darlehen eine Begrenzung des Mindestzinssatzes enthält, Für Rückfragen zum Thema stehen wir  gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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