Zahlreich sind die Anfragen unserer Klienten, die in Spanien eine Wohnung oder ein Haus mit anderen Inhabern teilen und die vor allem nach einer Erbschaft, einer Scheidung order einer Trennung, usw. mit Ihren Miteigentümern in Konflikt greaten.
Ein gespanntes Verhältnis führt oftmals dazu, dass einer der Eigentümer von der Wohnung einen ausschließlichen Gebrauch macht und dem Rest den Zutritt verweigert.
In vorherigen Artikeln haben wir in den Fällen, in denen keine Einingung zwischen den Eigentümern erzielt werden kann, die rechtlich festgelegte Möglichkeit des Zwangsverkaufs behandelt.
Unser heutiger Artikel möchte die möglichen Alternativen eines Eigentümers prüfen, dem der Zugang und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung verwehrt wird.
Das Bürgerliche Zivilsgesetzbuch und insbesondere der Artikel 394 hält fest, dass die gemeinsamen Eigentümer eine Gemeinschaft bilden, in dem jedem Miteingentümer, seinem jeweiligen Anteil entsprechend, das Recht auf die Nutzung des gemeinsamen Eigentums zusteht.
Jeder Miteigentümer kann, insofern dieser Gebrauch den hierfür vorgesehenen Zwecken entspricht, die Interessen der Gemeinschaft nicht schädig und keine Minderung der Nutzungsrechte der anderen Miteigentümer darstellt, von dem gemeinsamen Eigentum Gebrauch machen,
Als Beispiel: Die alleinige Nutzung des Wohnobjekts durch einen der drei gleichbeteiligten Eigentümer (zu je 33.33%), berechtigt die ausgeschlossenen Inhaber nachfolgenden Ansprüche gegen den Mitbesitzer zu erheben:
.- Die in der Regel durch ein Rotationssystem geregelte, und dem Anteil entsprechende, gleichberechtigte Nutzung des Wohnobjekts.
.- Eine anhaltende Verweigerung des einzelnen Nutzers hätte, gemäß Artikel 394, eine finanzielle Entschädigung zur Folge.
In diesen Fällen ist es für die ausgeschlossenen Mitinhaber wichtig, ihren Wunsch klar und nachweislich darzulegen, dass sie von der Wohnung Gebrauch machen möchten und nicht zugunsten des anderen Eigentümers auf dieses Recht verzichten.
Die Forderung auf eine finanzielle Entschädigung beruht auf die in der Gegend geläufigen Mietpreise. Das Gutachten eines Sachverständigen und die Bescheinigung mehrerer, fachkundiger Immobilienmakler können die den Mitinhabern zustehende Entschädigungssumme quantifizieren.
Besitzen Sie eine oder mehrere Immobilien in Spanien und haben mit Ihren Miteigentümern einen Konflikt bezüglich der Nutzung der Wohnobjekts? Wird Ihnen der Zugang zu Ihrem Eigentum verweigert? Sie haben rechtlichen Anspruch auf die Ihrem Anteil entsprechende Nutzung der Immobilie und auf eine finanzielle Entschädigung der Miteigentümer die Ihre Nutzungsrechte einschränken.
Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos Rechtsanwälte
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