Unser heutiger Artikel behandelt einen neuen gerichtlichen Erfolg unserer Kanzlei. Mit dem das zuständige Gericht unseren Antrag auf Nichtigkeit eines Hypothekendarlehens in einer fremden Währung, in japanischen Yen stattgegeben hat.
Hypothekendarlehen, das unseren Mandanten von Banco Popular, jetzt Banco Santander gewährt wurde.
Der konkrete Fall.
Unser Mandant gehört einer Fluggesellschaft an.
Es ist bekannt, dass die Banco Popular, diese Fremdwährungsdarlehen hauptsächlich in Schweizer Franken und in japanischen Yen angeboten hat. Und das, als ein geeignetes Produkt, um das Interesse ihrer Kunden zu wahren.
Es ist bekannt, dass die Bank Kampagnen für die Acquisition neuer Kunden unter den Piloten, den Fluglotsen, den SEPLA-Tochtergesellschaften und im Allgemeinen unter den Mitarbeitern von Fluggesellschaften durchführte.
Die Bank informierte jedoch nicht vom großen, mit dieser Art von Produkten verbundenen Risiko.
Da die Schwankungen der fremden Währungen zur Folge haben:
.- Dass der Kunde nach jahrelanger Zahlung mehr als zu Anfang schuldet. Wenn wir den Gegenwert des ausstehenden Kapitals in Euro berücksichtigen.
.- Dass die monatlichen Raten, in Euro, des Kredits ständig steigen.
Das Urteil des Sondergerichts Nr. 25 von Valencia.
Das Sondergericht von Valencia hat unserer Klage stattgegeben. Das Urteil kann auf unserer Website eingesehen werden kann.
Infolgedessen wurden die Klauseln der Kosten, der Verzugszinsen usw. für nichtig erklärt.
Und ebenso die Mehrwährungsklausel (Fremdwährung). Die Begündung ist, wie von unserer Kanzlei in unserer Klage gefordert:
.-Hypothekendarlehen in anderen, fremden Währungen, sind komplex. Selbst wenn sie nicht den MIFID-Bestimmungen unterliegen.
.-Die Bank hat KEINE ausreichenden Informationen des Produkts vermittelt.
.-Die Bank hat NICHT genügend Informationen über ihre Risiken geboten. Bezüglich der Schwankung des Gegenwerts in Euro, des ausstehenden Kapitals und der monatlichen Raten.
Konsequenzen für unseren Mandanten.
Das Urteil hebt die auf die fremde Währung bezogenen Mehrwährungsklauseln auf. Es zwingt die Bank, das Hypothekendarlehen in Euro und die monatlichen Raten neu zu berechnen. So muss die Bank die überzahlten Zinsen zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten zurückzahlen. Darüber hinaus werden der Bank die Gerichtskosten auferlegt. Daher muss die Bank die Gebühren des Anwalts und des Prozessbevollmächtigten meines Mandanten übernehmen.
Schlussfolgerung
Ist Ihr Hypotheken(Darlehen) oder Bankprodukt von einer oder mehreren missbräuchlichen Klauseln betroffen. Kosten-Klausel, Boden-Klausel, Fremdwährungen usw. und Sie möchten die Nichtigkeit eines Hypothekendarlehens in Fremdwährung, in japanischen Yen, in Schweizer Franken usw. verlangen. Für Informationen zum Bankrecht, kontaktieren Sie unsere Kanzlei.
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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos
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