Neuer Gerichtserfolg. Immobilien Ansprüche Käufer und Verkäufer, Bauprobleme, Feuchtigkeit, Termiten.

Risse und Spaltungen Immobilie in Spanien

Unser heutiger Artikel befasst sich mit der jüngsten Entscheidung 126/2020 des Gerichts Nr. 4 in Denia zugunsten eines Mandanten von White Baos Abogados.

Unser Mandant, Herr X, hatte kürzlich eine Immobilie in Spanien verkauft. Er erhielt die vom Käufer gegen ihn eingereichte Klage Monate mehrere Monate nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Der Käufer/Kläger forderte eine Entschädigung in Höhe von etwa 13.500 € wegen angeblicher Bauprobleme, Feuchtigkeit und Existenz von Termiten.

Grundlage der Klage,  6 Monate nach der Übergabe, war nicht ein versteckter Mangel, sondern die Übergabe einer anderen Sache. Dh, für den Kläger war die beabsichtigte Nutzung der Immobilie aufgrung der aufgetauchten Probleme ausgeschlossen. Dies ist das sogenannte ALIUD PRO ALIO oder „eine Sache statt einer anderen“, dessen Rechtsgrundlage in den Artikeln 1101 und 1124 des spanischen Bürgerlichen Zivilgesetzbuchs zu finden ist.

Wie von uns im Gerichtsverfahren dargelegt wurde, reicht in diesen Fällen das Vorliegen eines Problems nicht aus, es muss von erheblicher Bedeutung sein und die vollkommene Unzufriedenheit des Käufers zur Folge haben.

In dem vorgenannten Fall konnte die Gegenpartei zu keinem Zeitpunkt nachweisen, dass die Feuchtigkeit oder die Termiten (deren Existenz wir bezweifeln), falls vorhanden, von so wesentlicher Bedeutung oder Relevanz waren, dass das von unserem Mandanten übergebene Objekt gebrauchsunfähig war.  

Mit diesem Argument wurde die Klage gegen unseren Mandanten vom Gericht Nr. 4 in Denia zurückgewiesen und die Gegenpartei zur Zahlung der Kosten des Verfahrens verurteilt.

Wenn Sie als Käufer/Verkäufer Zweifel oder rechtliche Probleme mit der gekauften oder verkauften Immobilie haben. Bei Bauproblemen, Feuchtigkeit, Termiten usw., müssen Sie Folgendes berücksichtigen:

• Abhängig von den rechtlichen Schritten, die Sie einleiten möchten, ob für versteckte Mängel oder für die Übergabe einer anderen Sache, beträgt die Frist für die Einreichung der Klage 6 Monate oder 5 Jahre.

• Sie sollten sofort einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen

• Abhängig von der Art der eingereichten Klage reicht es nicht aus, das Bestehen des Problems darzulegen, die Bedeutung und dass es nicht bekannt oder sichtbar war muss ebenso nachgewiesen werden.

• Wenn Sie beabsichtigen, rechtliche Schritte aufgrund der Übergabe einer anderen Sache einzuleiten, müssen Sie ebenso nachweisen, dass das Eigentum für den beabsichtigten Gebrauch unbrauchbar oder untauglich ist. Das heißt, die Immobilie muss unbewohnbar sein.

Für Fragen zum spanischen Immobilienrecht, zu Baumängeln, Kauf- und Verkaufsverträgen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

*** Sie können einen Auszug des genannten Urteils einsehen, indem Sie auf den folgenden LINK klicken

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel .: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

White & Baos 2020 – Alle Rechte vorbehalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert