Neuer Gerichtserfolg: Nichtigkeit des Produkts ACTIVA TU CASA der Banco de Valencia. Darlehen in Fremdwährung und Investition.

Liebe Leser,

Unser heutiger Artikel informiert über einen neuen Gerichtserfolg unserer Kanzlei gegen die Banco de Valencia, heute Caixabank, in Bezug auf die sogenannten Kredite in Fremdwährung oder Mehrwährungen (normalerweise in Schweizer Franken, Japanischen Yen usw.)

Die Besonderheit des Falles: Die Filiale der Banco de Valencia in Moraira, bot unserer Mandantin Frau S., ein Bankprodukt namens ACTIVA TU CASA (ein Darlehen in einer Fremdwährung, gekoppelt an eine Investition in Euro) an.

Das Produkt wurde den in Spanien ansässigen Ausländern, mit einem hochwertigen, unbelasteten Immobilieneigentum in Spanien angeboten.  In den meisten Fällen, wollten diese Kunden, ohne hohe finanzielle Einnahmen (Renten), ein nicht sehr hohes Darlehen aufnehmen, um, zum Beispiel, das Haus zu renovieren, ein Auto zu kaufen,  usw.

Unser Beispiel: € 100.000 für die Renovierung des Hauses

1– wurden in ein viel höheres Darlehen (€ 450.000) in Schweizer Franken (nicht in Euro) umgewandelt. Die Bank versicherte, dies sei eine große Chance, denn der LIBOR-Zinssatz für dieses an die ausländische Währung gebundene Darlehen, lag niedriger als der Euribor. Ferner wurde eine Laufzeit von 10 Jahren angeboten, mit nur der Zahlung der anfallenden Zinsen und die Rückzahlung des gesamten Kapitals am Ende des Darlehens.

2.- Die Kundin erhielt die beantragten € 100.00 und der Rest, € 350.000, wurde zwangsweise in einen Fonds der Banco de Valencia investiert.

Nach Aussage der Bank würden die über 10 Jahre investierten € 350.000 € beträchtliche Rendite generieren. Nach 10 Jahren würden die € 350.000, plus die erzielten Rendite die Zinsen des Darlehens in Schweizer Franken begleichen und das Kapital der ursprünglichen € 450.000 (einschließlich der erhaltenen € 100.000) zurückzuzahlen.  So versprach die Bank der Kundin, die ihr Haus “AKTIVIERTE”, ein Hypothekendarlehen von € 100.000 im Voraus und den Rest mit der Investition des Geldes.

 

Die Wirklichkeit war und ist jedoch vollkommen anders. Ein Darlehen in einer Fremdwährung ist sehr riskant. Seit Aufnahme des Hypothekendarlehens, ist der Schweizer Franken um etwa 60% aufgewertet worden. Es handelte sich nicht um eine sichere oder garantierte Investition, so dass die Kundin nicht nur keine Rendite erwirtschaftete, sondern auch einen Teil des Kapitals verlor.

 

Folgen: Nach Ende des Darlehensvertrags, nach 10 Jahren, musste unsere Mandantin aufgrund der Neubewertung des Schweizer Franken, einen Gegenwert von € 670.000 zurückzahlen. Von den investierten € 350.000 blieben nur noch € 270.000. Um die Schuld abzuzahlen, forderte die Bank das Haus (geschätzer Wert rund € 400.000) obwohl unsere Mandantin in Wirklichkeit nur 100.000 € erhielt.

 

Rechtliche Schritte: Unsere Kanzlei konnte die Nichtigkeit des Finanzproduktes durchsetzen. Das Gericht Nr. 3 erklärte im Urteil Nr. 307/2017 die Nichtigkeit des ohne Information über die Risiken und mit absolutem Mangel an Transparenz verkauften Finanzprodukts.  Das Urteil weden wir in nachfolgenden Artikeln genauer analysieren.

 

Wenn Ihr Haus in Spanien mit einem Hypothekendarlehen in einer Fremdwährung belastet ist, wenn Sie ein Produkt namens ACTIVA TU CASA von der Banco de Valencia, oder von einer anderen Bank erworben haben. Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen helfen.

 

Für Rückfragen zum Thema Forderung gegen die Bank, Multicurrency Darlehen, Boden-Klausel, usw. stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

Tel: 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2018 Alle Rechte vorbehalten