FRAGE: Aufgrund seines Alters und seiner Krankheit ist mein Mann immer weniger in der Lage auf eigenen Füssen zu stehen. Können wir eine Vollmacht in Spanien erstellen, damit ich sein Eigentum in seinem Namen verwalten kann?
Sehr geehrte Dame
Vielen Dank für Ihre Anfrage
In Spanien ist dies ein relativ einfaches Verfahren. Jede rechts-und handlungsfähige Person kann eine Notarielle Vollmacht unterzeichnen, damit eine andere Person in seinem Namen auftreten und gegebenenfalls sein Leben und seinen Besitz verwalten kann.
In diesem Sinne müssen Sie wissen:
1.-Dass die Notarielle Vollmacht beim Tod des Vollmachtgebers ihre Gültigkeit verliert. Sie kann somit nicht für die Nachlassverwaltung angewendet werden
2.-Auch bei Verlust der geistigen Fähigkeiten des Vollmachtgebers verliert die Vollmacht ihre Gültigkeit. Es kann jedoch eine Vollmacht mit Spezialklauseln abgefasst werden, damit sie über diesen Umstand hinaus weiterhin gültig bleibt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir unseren Kunden, (unabhängig vom Alter) die nötigen Dokumente in aller Ruhe und ohne äusseren Druck vorzubereiten. Am Besten ist eine Spanische Notarielle Vollmacht, die so abgefasst ist, dass sie nur bei Unfähigkeit des Unterzeichners in Kraft tritt. Eine andere Möglichkeit wäre auch, dass sie bei Verlusst der geistigen Fähigkeiten des Vollmachtgebers auch weiterhin ihre Gültigkeit beibehält. Einer Notarielle Vollmacht ist relativ schnell und einfach vorzubereiten, sehr preiswert und kann zum gegebenen Zeitpunkt ungemein nützlich sein.
Haben Sie Rückfragen zu dieser Angelegenheit, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen
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