Vor einigen Wochen haben wir die wichtigsten gesetzlichen Garantien und Rechte erläutert, die jedem Käufer beim Kauf einer Off-Plan-Immobilie zustehen. Das Sonderkonto des Bauträgers. Die Sicherung der Anzahlungen. Die Unterlagen, die der Bauträger vor Vertragsunterzeichnung vorlegen muss. Usw. Diese Woche analysieren wir als Fortsetzung dieses Artikels die Schlüsselübergabe und die Dokumente, die der Bauträger zu diesem Zeitpunkt bereitstellen muss.
Schlüsselübergabe und Unterzeichnung der Kaufurkunde vor einem Notar.
Sobald der Bau der Immobilie abgeschlossen ist, schließen Käufer und Bauträger den Vorgang mit der Schlüsselübergabe und der Unterzeichnung der Kaufurkunde vor einem Notar ab. Wann geht man davon aus, dass die Immobilie fertiggestellt und zur Übergabe bereit ist? Der Privatkaufvertrag legt diesen Zeitpunkt immer genau fest. Im Allgemeinen versteht es sich, dass die Immobilie fertiggestellt und sich in einem Zustand befindet, in dem sie vom Käufer rechtmäßig übernommen werden kann, wenn:
– Das Abschlusszeugnis.
Muss vom zuständigen Techniker unterzeichnet und ordnungsgemäß den Sichtvermerk der Architektenkammer tragen. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
– Die Erstbezugserlaubnis/Verantwortungserklärung.
Es handelt sich um das Verwaltungsdokument, das den Bezug der Wohnung ermöglicht. Es soll bescheinigen, dass die Immobilie gemäß dem Projekt und den Bedingungen gebaut wurde, für die der Stadtrat die Baugenehmigung erteilt hat.
– Die Urkunde zur Aufteilung von Neubauten und die Horizontale Eigentümerschaft
In diesem Dokument wird festgelegt, welche Elemente gemeinsam und welche privat sind. Wie die Wohnungen innerhalb der Miteigentümerschaft organisiert sind. Die Beteiligungsquote jedes Eigentümers in Bezug auf die gesamte Anlage, usw.
Es ist möglich (und sogar sehr ratsam), die Übergabe des Hauses an andere Faktoren zu knüpfen. Zum Beispiel die Fertigstellung der gemeinsamen Elemente. Pool. Fitnessraum. Sportanlagen. Usw.
Dokumente, die der Bauträger bei der Schlüsselübergabe übergeben muss.
Zusammen mit der Schlüsselübergabe beim Notar ist der Bauträger verpflichtet, dem Verbraucher eine Reihe von Dokumenten auszuhändigen. Damit der Käufer die Immobilie mit allen Garantien bewohnen kann. Unter diesen Dokumenten heben wir die nachfolgenden hervor:
– Ausweis für die Energieeffizienz der Wohnung.
– Benutzer- und Wartungshandbuch der Anlage.
– Ausweis für die Gasinstallation, Erstinspektion und Inbetriebnahme.
– Brandschutzmaßnahmen sowie Anweisungen zur Evakuierung des Objekts im Notfall.
– Satzung der Eigentümergemeinschaft.
– Garantie für alle vom Hersteller ordnungsgemäß versiegelten Geräte.
– Ausweis für die Elektro- und Trinkwasserinstallationen.
– Handelt es sich um einen öffentlich geförderten Wohnbau VPO (Vivienda de Protección Oficial, den endgültigen Qualifikationsausweis al solche.
– Wie bereits erwähnt, die Erstbezugserlaubnis oder die Verantwortungserklärung.
– Usw.
Abschluss.
Wie bei jedem Kauf ist die Schlüsselübergabe und die Unterzeichnung der Kaufurkunde vor einem Notar ein entscheidender Moment. White-Baos Anwälte beraten unsere Mandanten seit fast 20 Jahren und stellen sicher, dass ihre Rechte beim Kauf von Off-Plan-Immobilien gewahrt sind. Beabsichtigen Sie, eine Off-Plan-Immobilie in Spanien zu kaufen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
Tel: +34 966 426 185
E-mail: info@white-baos.com
White & Baos 2024 – Alle Rechte vorbehalten.