Nachdem die spanische Regierung aufgrund der Ausweitung des Coronavirus Covid-19 einen Alarmzustand ausgerufen hat, sind die Bewegungen und Kontakte zwischen Menschen eingeschränkt, obwohl trotz der Quarantäne weiterhin rechtliche Beratung und Hinweise benötigt werden. Aus diesem Grund führen wir in White Baos unsere Aufgaben, unter Berücksichtigung aller für die Gesundheitssicherheit erforderlichen Maßnahmen, im Remote-Verfahren weiter.
Remote-Rechtsberatung: Auch aus der Ferne ist es weiterhin möglich mit den Anwälten unserer Kanzlei im Remote Modus eine effiziente Rechtsberatung einzuholen. z. B.: über die E-Mail: info@white-baos.com, per Telefon, über Skype, Facetime usw.
Daher sind Termine für Rechtsberatung trotz der aktuellen Situation weiterhin voll funktionsfähig. Wenn Sie Fachberatung benötigen, empfehlen wir die Angelegenheit jetzt schon in Angriff zu nehmen und einen Beratungstermin mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vereinbaren.
Auftritte in Ihrem Namen in Spanien. Möchten Sie eine Angelegenheit in Spanien beginnen oder abschließen (sei es eine Schenkung, eine Erbschaft, einen Kauf/Verkauf usw.) ist es möglich, dass unsere Anwälte alle erforderlichen Maßnahmen und Handlungen in Ihrem Namen wahrnehmen. Ihren Anweisungen folgend, können wir mittels einer schriftlichen Ermächtigung oder gegebenenfalls einer notariellen Vollmacht, in Ihrem Namen auftreten.
Es ist nicht nötig, dass Sie nach Spanien kommen um diese Vollmacht zu erteilen. Sie können die Vollmacht vor einem Notar Ihres Landes oder in der nächstgelegenen Konsularvertretung Spaniens erteilen.
Darüber hinaus können wir Ihnen einen Entwurf der Vollmacht in zwei Spalten zur Verfügung stellen. Dh in Spanisch (zur Verwendung der Vollmacht in Spanien) und in Ihrer Sprache (damit Sie und Ihr Notar wissen was sie unterzeichnen)
Für die Verwendung in Spanien, muss die im Ausland unterzeichnete Vollmacht gemäß dem Haager Abkommen apostilliert werden.
Auf diese Weise können Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten regelmäßigen Online- Informationen und Ratschlägen und den erforderlichen Folgemassnahmen, Ihre Angelegenheiten in Spanien weiterführen.
Unterzeichnung des spanischen Testaments außerhalb Spaniens. In diesen Tagen fragen zahlreiche Personen, ob die Möglichkeit besteht, in Ihrem Land ein Testament für Ihr Vermögen in Spanien zu erteilen. Die Antwort hierauf lautet: JA.
Wir können Sie beraten und trotz der Entfernung nach Ihren Anweisungen und Wünschen ein Testament (in Spanisch und in Ihrer Sprache) zur Unterzeichnung in Ihrem Land vorbereiten, und in Ihrem Namen die Eintragung der Urkunde in das Spanische Testamentsregister veranlassen. Auch hier, können Sie das Testament vor einem lokalen Notar oder in der spanischen Botschaft unterzeichnen und auch hier erhalten Sie von uns präzise Anweisungen wie vorzugehen ist.
Selbst wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten nicht nach Spanien reisen können, ist es möglich Sie zu beraten damit Sie Ihre Angelegenheiten in Spanien sogar aus der Ferne lösen oder fortführen können. Zum Abschluss wünschen wir allen unseren Lesern Kraft und bekunden unsere Zuversicht in eine baldige Überwindung der schwierigen Lage. Wir stehen weiterhin zu Ihrer Verfügung.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
White & Baos.
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E-Mail: info@white-baos.com
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