Der Kauf eines neuen Wagens macht immer Freude. Es kommt jedoch häufig vor, dass Mängel und Pannen auftreten, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Neuwagens beeinträchtigen. Im Artikel dieser Woche werden wir die Rechte analysieren, die dem Verbraucher beim Kauf eines Neuwagens zustehen, und die Möglichkeiten um in Spanien Ansprüche wegen eines Problems mit dem neuen Wagen geltend zu machen.
Gesetzliche Garantie beim Kauf eines Neuwagens.
Beim Kauf eines Neufahrzeugs von einem Gewerbetreibenden – beispielsweise einem Autohändler – gilt eine Garantie von 3 Jahren (Königliches Dekret 1/2007 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer). Während dieses Zeitraums ist der Verkäufer verpflichtet, für Herstellungsmängel, elektronische oder mechanische Ausfälle usw. einzustehen. Die drei Jahre beginnen ab dem Datum der Zulassung (ohne jegliche Einschränkung aufgrund der Kilometerleistung des Fahrzeugs). Diese gesetzliche Garantie erstreckt sich jedoch nicht auf die normale Abnutzung und auf eine nicht erfolgte Wartung des Fahrzeugs.
Darüber hinaus sind Hersteller laut Gesetz verpflichtet bis mindestens zehn Jahre nach Produktionsende des betreffenden Fahrzeugs über Reparatur- oder Wartungsteile zu verfügen.
Vertragswidrigkeit und Beweislast.
Tritt das Problem innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf auf, wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Herstellungsproblem handelt und dass dieser Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Mit anderen Worten: Der Verbraucher
ist nicht verpflichtet, die Ursache des Fehlers oder der Panne nachzuweisen. Tritt der Ausfall jedoch im letzten Jahr der Garantie (d. h. im dritten Jahr) ein, gilt das Gegenteil. Es wird davon ausgegangen, dass das Problem bei Übergabe des Fahrzeugs nicht bestand. Und wenn der Verbraucher diese Annahme „zerstören“ und beweisen möchte, dass das Problem auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, dann muss er ein Sachverständigen oder ein technisches Gutachten vorlegen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meinem neuen Wagen Mängel und Pannen auftreten?
Wenn Ihr Fahrzeug Herstellungsmängel und Probleme aufweist, die die ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen, können Sie als Verbraucher zwischen der Reparatur oder dem Ersatz wählen; sofern die gewählte Option für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig oder objektiv unmöglich ist. Beides ist für den Käufer kostenfrei und muss innerhalb angemessener Zeit und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für ihn durchgeführt werden. Bleibt das Problem weiterhin bestehen, nachdem Sie sich für eine der Alternativen (z. B. Reparatur) entschieden haben, kann die andere (der Ersatz) beantragt werden.
Vertragsbeendigung, Rückerstattung und Preisminderung.
In den nachfolgenden Fällen kann der Käufer eine Herabsetzung des Preises für sein neues Auto (die in einem angemessenen Verhältnis zum Problem stehen muss) oder direkt die Auflösung des Vertrags und die Rückerstattung des Geldes verlangen:
– 1 .- Wenn die Reparatur oder der Ersatz für den Verkäufer unverhältnismäßig/unmöglich ist.
– 2.- Wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt wurden oder dem Benutzer zusätzliche Unannehmlichkeiten verursacht haben.
– 3.- Wenn nach der Reparatur oder dem Ersatz immer noch keine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, weil die Probleme/Mängel weiterhin bestehen bleiben.
Diese beiden Alternativen (Preisminderung und Auflösung des Vertrags) sind jedoch nur schweren Fällen vorbehalten. Mit anderen Worten: Sie sind nicht möglich, wenn wir vor geringfügigen Abweichungen und kleinen Problemen stehen.
Abschluss.
White Baos Anwälte sind Experten für Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Verbraucherrecht. Wenn Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, das Probleme und Pannen aufweist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall bieten und Ihnen fachkundige Rechtsberatung, damit Sie Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem defekten Neuwagen geltend machen können.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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