¿Probleme mit dem Bauunternehmen einer Luxusvilla in Javea, Moraira, Benissa, Denia usw.? Kennen Sie Ihre Rechte. Luxusvillen. Kompetente Rechtsberatung.

Probleme mit dem Bauunternehmen einer Luxusvilla in Javea

In den letzten Monaten hat unsere Anwaltskanzlei viele Anfragen von Mandanten erhalten, die am Kauf einer Luxusvilla an der Costa Blanca interessiert sind. In diesen Fällen betonen wir immer dieselben Grundprinzipien. Als „Verbraucher“ sollten Käufer nicht mit Problemen konfrontiert werden, die normalerweise während eines Bauprojekts auftreten. Folglich ist ein Vertrag über eine schlüsselfertige Anlage die optimale Wahl, um Ihre Investition zu schützen. Was jedoch unseren Mandanten angeboten wurde, war etwas anderes.  Der Kauf eines Grundstücks zusammen mit einem Bauvertrag. Diese Alternative birgt mehrere Risiken, die Käufer um jeden Preis vermeiden sollten, um sich vor erheblichen Problemen mit dem Bauunternehmer ihrer Luxusvilla in Javea, Moraira, Benissa, Denia usw. zu schützen.

Off-Plan Kauf. Gesetzliche Garantien und Schutzmaßnahmen.

 Alle Gelder, die Sie für den Kauf einer Off-Plan Immobilie zahlen, müssen gesetzlich durch eine Bank oder eine Kautionsversicherung gesichert sein. Dies führt zu einem höheren Maß an Sicherheit für Ihre Investition. So wird sichergestellt, dass Ihr Geld während des gesamten Bauprozesses geschützt ist.

Schließt der Bauträger das Projekt nicht ab, kommt es zu Verzögerungen oder geht das Bauunternehmen in Konkurs, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes zuzüglich Zinsen. Diese rechtliche Absicherung gibt Ihnen Ruhe und mindert die finanziellen Risiken, die oftmals mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind, erheblich.

Welche Risiken gehe ich aus rechtlicher Sicht ein, wenn ich das Grundstück kaufe und danach eine Villa baue?

Wenn Sie das Grundstück kaufen und ein Bauprojekt unterzeichnen, gilt keine dieser Garantien für Sie. Als Eigentümer eines Grundstücks, auf dem gebaut wird, gelten Sie rechtlich als „Bauträger“ oder „Eigenträger“. In Spanien bringt diese Rolle umfangreiche gesetzliche Verpflichtungen mit sich, die sich erheblich von denen eines Käufers einer Off-Plan oder „bezugsfertigen“ Immobilie unterscheiden.

Als Bauträger sind Sie dafür verantwortlich, alle erforderlichen Baugenehmigungen und -Zulassungen von der Stadtverwaltung und anderen gemeindlichen oder regionalen Behörden einzuholen. Ausserdem müssen auch sicherstellen, dass das Projekt die Planungsvorschriften erfüllt. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu Verwaltungsstrafen, rechtlichen Sanktionen oder Baustopps führen. Zusammenfassend, tragen Sie alle mit dem Bau verbundenen Risiken. Einschließlich die gesetzliche Haftung für Unfälle auf der Baustelle, für die Einhaltung von Genehmigungsauflagen usw.

Welche wichtigen Aspekte sollte ich vor dem Kauf des Grundstücks überprüfen?

Um rechtliche und finanzielle Komplikationen zu vermeiden, sollten vor dem Kauf eines Grundstücks mehrere wichtige Aspekte gründlich überprüft werden. Neben den grundlegenden Prüfungen wie die Bestätigung der Inhaberschaft im Grundbuchamt und die Einholung eines Gutachtens zur Überprüfung der Baubarkeit von der Stardverwaltung, sollten Sie auch sicherstellen, dass das Ihnen angebotene Projekt wie versprochen rechtmäßig gebaut gebaut werden kann. Dies bedeutet, dass Sie die Bauvorschriften und alle anderen für den Bau erforderlichen behördlichen Genehmigungen überprüfen müssen. Als Grundstückseigentümer sind Sie, nicht das Bauunternehmen, gegenüber dem Rathaus haftbar. Daher ist es wichtig, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Was soll ich tun, wenn ich bereits ein Grundstück gekauft und einen Vertrag mit einem Bauunternehmen unterzeichnet habe?

Haben Sie Bedenken hinsichtlich des unterzeichneten Vertrags, ist es wichtig, umgehend zu handeln. White-Baos Anwälte sind auf Immobilienstreitigkeiten und im Verbraucherschutzrecht spezialisiert. Unser Expertenteam wird prüfen ob Ihr Vertrag missbräuchliche Klauseln enthält. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Verbraucher gelten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Probleme mit dem Bauunternehmen Ihrer Luxusvilla zu lösen.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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