Wie bereits im Jahr 2011 von uns angekündigt, besteht jetzt eine tatsächliche rechtliche Möglichkeit, dass die geleisteten Anzahlungen von den Banken zurückgezahlt werden. Selbst wenn Sie als Käufer keine individuelle Bürgschaft von der Bank erhielten können Sie die Rückerstattung ihrer Anzahlung verlangen.Voraussetzung hierfür ist das Bestehen eines Abkommens zwischen Bank und Bauträger bezüglich der Übergabe von Bankgarantien. Zur Zeit bestätigen viele Gerichtsurteile unsere Vorhersage vom Jahr 2011, zBsp. die Landgerichte von Murcia, Malaga, Valencia, usw. .
Durch die von uns geführten und gewonnenen Prozesse ist uns bekannt, dass die HUMA MEDITERRANEO im städtebaulichen Komplex von ALMANZORA COUNTRY CLUB ihren Kunden durch mindestens BANCO POPULAR SA, BANCO DE VALENCIA und BANKINTER Bürgschaften oder Garantien ausgehändigt hat. GARDEMA DEVELOPMENTS S.L im Komplex in VALLE DE CALPE hat den Käufern Bürgschaften, bzw. Garantien durch BANCO POPULAR übergeben.
DETINSA im Komplex des Residencial la Via, in Denia, hat Caja Madrid, nun als BANKIA bekannt zu diesem Zweck genutzt.
Daraus geht hervor, dass diese Banken ein Abkommen mit oben genannten Bauträgern hatten, um den Käufern der oben aufgeführten Komplexe die entsprechenden Bankbürgschaften- und Garantien auszuhändigen.
Nach diesbezüglicher Anfrage seitens mehrerer Betroffenen, die nachweisen können, dass sie zu diesem Zweck bei oben genannten Banken Anzahlungen geleistet haben, begrüsst unsere Kanzlei (nur in dieser Angelegenheit) die Möglichkeit eines “no win no fee