Anfrage: Ein Nachbar hat einen Teil der von allen Miteigentümern gemeinsamen genutzten Parkfläche besetzt und benutzt diesen Teil als private Terrasse. Er hat sogar Mobiliar aufgestellt, Sonnenschirm, Tisch, usw. Ist dies rechtens? Können wir etwas dagegen unternehmen?
Sehr geehrter Leser,
Danke für Ihre Anfrage. Nach Schilderung des Sachverhalts sind wir folgender Ansicht:
1.-Es besteht eine gemeinsame, ungeteilte und nicht nummerierte Parkfläche, auf der jeder Nachbar ohne Einschränkung parken darf. Demzufolge haben alle Nachbarn das gleiche Anrecht auf die Parkfläche, ohne dass einer von ihnen einen Teil zu privaten alleinnutzbaren Zwecken verwenden darf.
2.- Anscheinend wird ein Teil dieser gemeinsamen Parkfläche durchgehend von einem Nachbarn mit seinem Mobiliar besetzt, der somit eine ausschliesslich private Nutzung der genannten Fäche beabsichtigt
Wir sind der Auffassung, dass dieser gemeinsame Bestandteil Ihrer Wohngemeinschaft auch zur gemeinsamen Nutzung als Parkplatz bestimmt ist. Demzufolge kann er nicht privat und ausschliessend von einem einzigen Nachbarn genutzt werden. Dies würde gegen den Sinn und Zweck eines gemeinsamen Bestandteils verstossen.
Zum besseren Verständniss: Es wäre beispielsweise genauso sinnlos, wenn ein Nachbar beasichtigen würde, allein in einem Teil des gemeinschaftlichen Pools zu baden, ohne den anderen Nachbarn zu erlauben in „seinem“ Teil zu baden.
Ein anderer Fall wäre, wenn dem betroffenen Nachbarn ein exklusives Nutzungsrecht über eine bestimmte Parkfläche gewährt wird. Sollte die private Nutzung einer bestimmten Parkfläche erlaubt sein, müsste in Frage gestellt werden, ob diese für andere Zwecke verwendet werden kann.
Oftmals, obwohl nach Ihrer Schilderung in diesem Fall nicht zutreffend, weisst eine Eintragung in der notariellen Urkunde der Urbanisation auf die Existenz einer gemeinsamen Parkfläche hin. Diese ist normalerweise in verschiedene individuelle Parkplätze aufgeteilt, wobei jedem Nachbarn ein bestimmter Parkplatz zugewiesen wird. So hat zum Beispiel der Eigentümer der Wohnung “x