Geltendmachung von ansprüchen gegen banken. Nichtigkeit der bankgebühr für bareinzahlungen am schalter.  Rückerstattung des geldes.

Rechtsansprüche gegen Banken. Nichtigkeit der Bankgebühr für Bareinzahlungen.

Gebühren sind in den letzten Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Banken geworden. Auf der einen Seite als „Zwangs“-Mechanismus, damit der Kunde immer mehr Anforderungen erfüllt. Sich verpflichtet das Gehalt oder die Rente auf das Konto überweisen zu lassen. Eine Haus-und Hausratversicherung abzuschliessen. Die Kreditkarte zu einer bestimmten Anzahl pro Quartal zu verwenden.  Mindestens drei Lastschrifteinzungsermächtigungen zu erteilen,  usw. Auf der anderen Seite sind sie ein abschreckendes Element, das darauf abzielt, die Verbraucher davon abzuhalten, ihre Angelegenheiten persönlich in der Filiale abzuwickeln. Wie? Indem sie immer höhere Provisionen für die persönliche Bedienung am Bankschalter verlangen. Angesichts dieser missbräuchlichen Praktiken hat die Justiz den Verbrauchern jedoch erneut Recht gegeben. In den letzten Monaten haben verschiedene Gerichte die Nichtigkeit der Provision für Bareinzahlungen erklärt. Im heutigen Artikel erläutern wir den Inhalt dieser Urteilssprüche und ihre wichtigsten Auswirkungen.

HANDELSGERICHT NUMMER 1 VON VITORIA

Der Unterlassungsklage des Verbraucherverbandes EKA/ACUV wird stattgegeben. Der Richter verurteilt die Banco Santander, die Einnahme der Gebühr von 10 € für die Einzahlung auf das Konto Dritter einzustellen. Der ausserdem rechtskräftige Urteilsspruch verpflichtet die Bank ebenfalls, die Gebühr im Tarif-, Provisions- und Gebührenprospekt zu streichen.

Aus dem gleichen Grund hat dieses Gericht auch einer gegen Caixabank eingereichten Klage vollständig stattgegeben. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es sich um eine missbräuchliche Praxis handelt, die gegen die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und Nutzer verstößt.

LANDGERICHT ÁLAVA

Das Urteil betrifft hier Bankinter, obwohl noch Berufung eingelegt werden könnte. Die Bank wird verurteilt, die Gebühr (2 €) für Bareinzahlungen von Personen, die keine Kontoinhaber sind zu stornieren. Ebenso wird der Bank auch die Zahlung der Prozesskosten auferlegt. Und abschließend werden alle bisher eingegangenen Einnahmen für nichtig erklärt. Das heißt, die Bank muss sie an die von dieser missbräuchlichen Praxis betroffenen Personen zurückzahlen.

ZIVILKAMMER I DES OBERSTEN GERICHTSHOFES

Die Bank (Kutxabank) berechnete eine Gebühr für Bareinzahlungen in Höhe von 2 €. Wiederum waren Nicht-Kontoinhaber betroffen. Der Oberste Gerichtshof ist klar: Die Bank muss diese Klausel aus ihren AGB streichen. Sie ist missbräuchlich und von Rechts wegen nichtig. Das Gericht betont, dass die Kontoinhaber bereits eine Provision für die Kontoführung zahlen. Daher ist es nicht gerechtfertigt, einem Dritten eine  Gebühr aufzuerlegen, da somit die gleiche Dienstleistung doppelt berechnet werden würde.

WAS NUN?

Vorerst betreffen diese Urteile nur die Banken, gegen die eine Unterlassungsklage erhoben wurde. Es ist jedoch absehbar, dass alle anderen Gerichte in ähnlichen Fällen gleichsinnige Beschlüsse fassen werden. Auf jeden Fall muss abgewartet werden. Ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, eine Forderung bei der Spanischen Nationalbak (Banco de España) einzureichen? Die Antwort lautet Ja. Obwohl ihre Entschließungen nicht bindend sind, ist es eine zu empfehlende Möglichkeit. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ansprüche gegen Ihre Bank geltend machen können, dann sollten Sie diesen Artikel zu lesen.

Sollte Ihnen eine Bank missbräuchliche Gebühren berechnen.  White & Baos wird Ihren Fall prüfen und Sie in Sache Bankrecht und Forderungen gegen Banken fachkundig beraten. Kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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