Rechtsberatung vor der Eheschließung ist unerlässlich. Spanien. Gütergemeinschaft. Gütertrennung. Hypothek und Mieteinnahmen. Fachkundige Rechtsberatung.

Rechtsberatung vor der Ehe. Spanien.

Wenn Paare sich entscheiden zu heiraten, übersehen sie oft, wie wichtig es ist, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen ihres gewählten Güterstands zu kennen und zu verstehen. Viele sind sich der möglichen Konsequenzen im Falle einer Trennung, einer Scheidung oder sogar eines Todesfalls nicht bewusst. Die richtige Rechtsberatung vor der Eheschließung hilft nicht nur, Überraschungen zu vermeiden, sie ermöglicht es den zukünftigen Ehepartners fundierte Entscheidungen zum Schutz ihres Vermögens und ihrer Interessen zu treffen.

Die verschiedenen Güterstände in Spanien.

In Spanien gibt es verschiedene Güterstände, wobei die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung die meistverbreiteten sind. Alle während der Ehe in Gütergemeinschaft erworbenen Vermögenswerte sind Eigentum beider Ehepartner (mit einigen Ausnahmen wie Schenkungen oder Erbschaften). Im Gegensatz behält jeder Ehepartner das alleinige Eigentum über die während der Ehe in Gütertrennung von ihm/ihr erworbenen Vermögenswerte.

Wird kein Ehevertrag  aufgesetzt, gilt in Spanien standardmäßig die Gütergemeinschaft. Dieser Güterstand kann auch für ausländische Staatsangehörige gelten, wenn Spanien der erste gemeinsame Wohnsitz nach der Eheschließung ist. Daher ist es wichtig, diese Regelungen und ihre Auswirkungen zu kennen, um die beste Lösung für die persönliche und finanzielle Situation jedes Paares zu wählen.

Gütergemeinschaft und Hypothekendarlehen vor der Ehe.

Ein entscheidender Unterschied zwischen Gütergemeinschaft und Gütertrennung besteht darin, wie die vor der Eheschließung eingegangenen Verbindlichkeiten gehandbabt werden. Betrachten wir den Fall von Inge und Peter, die in Gütergemeinschaft verheiratet sind. Vor der Ehe hat Inge eine laufende Hypothek mit monatlichen Zahlungen von 500 €. In den nächsten 20 Jahren zahlt sie die Hypothek weiter, insgesamt 150.000 €.

Im Falle einer Scheidung könnte Peter argumentieren, dass die Hälfte von Inges  Hypothekenzahlungen von ihm geleistet wurde. Sofern nicht das Gegenteil bewiesen,  wird in der Gütergemeinschaft davon ausgegangen, dass während der Ehe erworbene Einkommen und Güter gemeinschaftliches Eigentum sind. Dies könnte bedeuten, dass Peter im Falle einer Scheidung Anspruch auf die Erstattung der Hälfte der geleisteten Zahlungen, also 75.000 € haben könnte.

Gütergemeinschaft  und Mieteinnahmen aus dem Eigenvermögen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das vor der Eheschließung besessene Eigenvermögen nicht in das gemeinschaftliche Vermögen übergeht. Ein Beispiel: vor der Heirat mit Inge  besitz Peter drei Wohnobjekte die ausschließlich sein Eigentum bleiben. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, dass die Mieteinnahmen aus diesen aus dem Eigenvemögen stammenden Immobilien, im Rahmen der Gütergemeinschaft als gemeinschaftliches Einkommen gelten. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen zwischen Peter (als Eigentümer) und Inge (als seine Ehefrau) gleichmäßig aufgeteilt werden. 

Schlussfolgerungen.

Objektiv gesehen ist ein ehelicher Güterstand nicht besser als ein anderer, da die persönlichen und finanziellen Umstände jedes Paares unterschiedlich sind. Wichtig ist,  gut informiert zu sein, jeden Fall einzeln zu prüfen und bewusst rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen. White Baos Anwälte sind im Spezialisten im Familienrecht, bei Trennung und Scheidung und sind auf Eheverträge spezialisiert. Für eine kompetente Rechtsberatung vor der Eheschließung oder vor einer möglichen Scheidung zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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