Anfrage
Sehr geehrter Anwalt,
Wir investierten unsere Ersparnisse in den Kauf eines Hauses in Almazora Country Club. Trotz der erhaltenen Zahlungen, hat die Baufirma Huma Mediterraneo den Bau nie fertiggestellt. Stimmt es, dass das Gesetz 57/68 aufgehoben worden ist und wir nicht mehr klagen können?
Lieber Leser,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach meiner Auffassung ist die obige Aussage nicht zutreffend, da die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen möglich ist:
- bis zu 15 Jahren nach den Ereignissen
- oder mindestens bis zu 2 Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzänderung (d.h. bis zum 01.01.2018)
Das Gesetz 57/1968 wurde durch die dritte Ausnahmebestimmung des Gesetzes für die Bauplanung 38/1999 aufgehoben, die wiederum mit der dritten Schlussbestimmung des Gesetzes 20/2015 eingeführt worden ist.
In der spanischen Gesetzgebung ist das Prinzip der Nicht-Rückwirkung der Gesetze verankert. Das heißt, die neuen Rechtsvorschriften können nicht auf die im vorherigen Gesetz bestehenden Fakten oder erworbenen Rechte übertragen werden. Mit anderen Worten: Ein neues Gesetz kann weder die unter dem vorherigen Gesetz bestehenden Rechte, noch die in diesem Zusammenhang vollendeten, rechtlichen Auswirkungen beeinträchtigen. Nach diesem Grundsatz wird jedes rechtlich bedeutsame Ereigniss durch das in diesem Zeitraum geltende Gesetz geregelt.
Artikel 2.3 des spanischen Zivilgesetzbuches betont im Zusammenhang mit dieser allgemeinen Regelung für die Nicht-Rückwirkung ausdrücklich, “Rechtsvorschriften haben, insofern nicht anders entschieden, keine Rückwirkung”. Des Weiteren fügt die spanische Verfassung von 1978 unter Artikel 9.3 hinzu: „Die Verfassung garantiert … « die Nicht-Rückwirkung aller strafrechtlichen Vorschriften, die weniger günstige oder restriktive Auswirkungen auf die individuellen Rechte haben ».
Auch die Übergangsbestimmungen des spanischen Zivilgesetzbuches halten sich an das Prinzip der Nicht-Rückwirkung und weisen darauf hin, dass Gesetzänderungen, die in den vorherigen gesetzlichen Bestimmungen erworbenen Rechte, nicht rückwirkend beeinträchtigen dürfen.
In Anbetracht der obigen Ausführungen, sind wir der Auffassung, dass Sie nach wie vor den Bauträger für das nicht fertigstellte Haus und seine Bank für die im Zusammenhang mit den empfangenen Zahlungen nicht erfüllten Garantiepflichten (Gesetz 57/68) zur Verantwortung ziehen können. Obwohl das Gesetz 57/68 ausser Kraft ist, spielten sich die rechtlich relevanten Ereignisse ab, während es voll wirksam war. Dem neuen Gesetz ist keine Rückwirksamkeitserklärung. Ausserdem, das neue Gesetz enthält keine ausdrückliche Anweisung hinsichtlich seiner rückwirkenden Geltung.
In diesem Zusammenhang hat uns das Gericht erster Instanz Nr 4 von Totana vor Kurzem ein neues Strafurteil gegen die Banco Popular mitgeteilt. Die Bank erhielt von unserem Mandanten den Betrag von 80.250 € für den Kauf nach Plan in der von Ihnen erwähnten Siedlung Almanzora und muss jetzt das Geld, zuzüglich gesetzlicher Zinsen und Kosten zurückzahlen
Für Rückfragen zum Thema Kauf nach Plan und verlorene Investition, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.
Carlos Baos (Rechstanwalt)
Spanische Anwaltskanzlei
Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
2016