Wie und wann muss eine Schenkung in Spanien deklariert werden? Steuervorteile. Voraussetzungen. Dokumente.

Donación en España. Asesoramiento fiscal. Beneficios.

Die korrekte Deklaration einer Schenkung in Spanien hilft Ihnen nicht nur, Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Sie profitieren außerdem von erheblichen Vorteilen und Abzügen gemäß den staatlichen und/oder regionalen Vorschriften. Im Artikel dieser Woche besprechen wir die wichtigsten Aspekte der Schenkungen in Spanien, die sowohl der Schenker als auch der Empfänger beachten sollten.

Wann muss eine Schenkung in Spanien deklariert werden? Persönliche und dingliche Verpflichtung.

In Spanien unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer. Die Pflicht zur eine Schenkung zu deklarieren basiert auf zwei Grundsätzen:

.- Persönliche Verpflichtung: Ist der Empfänger in Spanien steuerlich ansässig, ist er verpflichtet, für die erhaltene Schenkung Schenkungssteuer zu zahlen, unabhängig davon, wo (in Spanien oder im Ausland) sich die geschenkten Vermögenswerte befinden.

.- Dingliche Verpflichtung: Besteht die Schenkung aus in Spanien befindlichen Vermögenswerten oder Rechten, muss sie in Spanien deklariert werden, auch wenn Schenker und/oder Empfänger nicht in Spanien ansässig sind.

Wo wird die Steuer gezahlt, und welche Vorschriften gelten?

Die geltenden Vorschriften und wo die Schenkungssteuer zu zahlen ist, hängen vom internationalen Bezugspunkt ab.

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und eine Schenkung (Geld oder Immobilien in Spanien) erhalten, muss die Steuererklärung in Ihrer Autonomen Gemeinschaft eingereicht werden. Es gelten die dortigen Vorschriften. Handelt es sich jedoch um eine Immobilie außerhalb Spaniens, wird die Steuer vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT) abgerechnet. Sie können zwischen den staatlichen oder den regionalen Vorschriften wählen.

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, gelten immer die staatlichen Vorschriften. Erhalten Sie eine Immobilie, können Sie zwischen den staatlichen Vorschriften oder den Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft wählen, in der sich die Immobilie befindet.

Steuerermäßigungen, Abzüge und Voraussetzungen.

Einige Autonome Gemeinschaften in Spanien bieten erhebliche Steuerermäßigungen für Schenkungen zwischen nahen Familienangehörigen. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia erhalten Schenkungen zwischen Eltern und Kindern (oder zwischen Großeltern und Enkeln) eine Steuerermäßigung von 99 %. Zudem sind die ersten 100.000 € steuerfrei.

Angenommen, ein Vater schenkt dem Sohn/der Tochter eine Immobilie in Valencia im Wert von 500.000 €. Der Sohn/die Tochter müsste nur 400.000 € versteuern. Mit dem aktuellen 99% Abzug wäre die zu zahlende Steuer unter 1.000 €. Gemäß den bisherigen Vorschriften hätte sie rund 41.000 € betragen.

Steuerermäßigungen und Abzüge gelten jedoch nicht automatisch. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

– Die Schenkung muss durch eine öffentliche Urkunde vor einem Notar beglaubigt  werden.

– Die Verwandtschaft zwischen Schenker und Empfänger muss nachgewiesen werden (Geburtsurkunde oder Familienbuch).

– Die Steuererklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Schenkung eingereicht werden.

– Alle Beteiligten, auch wenn beide nicht steuerlich ansässig sind, benötigen eine NIE-NIF. Nummer.

– Usw.

Schlussfolgerungen:

Wenn Sie eine Schenkung erhalten und diese nicht durch eine öffentliche Urkunde beglaubigen lassen, kann das Finanzamt von Ihnen die Zahlung des vollen Steuerbetrags, ohne jegliche Ermäßigung, verlangen. Dies könnte zu einer sehr hohen Steuerbelastung führen, die mit einer angemessenen Planung hätte leicht vermieden werden können. White-Baos Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Planung Ihrer Schenkung in Spanien zur Seite  und helfen Ihnen Steuern zu sparen und von den verfügbaren Ermäßigung und Abzügen zu profitieren. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

White & Baos 2025 – Alle Rechte vorbehalten.

Folgende Artikel und Dienstleistungen könnten von Interesse für Sie sein:

 Beratung zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Spanien. Mehrfache Schenkungen, Ansammlung von Schenkungen. Steuerberatung.

Bestreitung des Referenzwertes des Katasters in Spanien: Ist das möglich? Immobilienkauf. Erbschaften und Schenkungen. Zahlen Sie weniger Steuern. Kompetente Rechtsberatung. Spanische Anwälte.

Ausländer in Spanien: Schenkung von Immobilien an Kinder und Familienangehörige.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert