Wie in früheren Artikeln erläutert, gibt es in der Autonomen Gemeinschaft Valencia unterschiedliche Ermäßigungen der Schenkungssteuer. Eine der bekanntesten ist die Ermäßigung in Höhe von 100.000 € für die Schenkungen zwischen bestimmten Familienmitgliedern (z. B. von Eltern an Kinder). Im Artikel dieser Woche analysieren wir die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Ermäßigung Gebrauch machen zu können.
Schenkungssteuerermäßigung von 100.000 € aufgrund des Verwandtschaftsgrads. Autonome Gemeinschaft Valencia.
Beginnen wir mit den Grundlagen. Bei einer Schenkung ist der Schenkungssteuerpflichtige stets der Beschenkte. Das heißt, die Person, die die Schenkung erhält. Artikel 10. Bis. 1 des Gesetzes 13/1997 Artikel 10 Bis. 1º des Gesetzes 13/1997 besagt, dass bei einer Schenkung von Eltern an Kinder (oder von den Kindern an ihre Eltern) die ersten 100.000 € steuerfrei sind und keine Schenkungssteuer zahlen. Diese Ermäßigung gilt auch für Großeltern und Enkel, insofern die Eltern bereits verstorben sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können?
Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht in der Annahme, dass bei einer Schenkung von weniger als 100.000 € automatisch keine Schenkungssteuer anfällt. Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt. Die Inanspruchnahme dieser Ermäßigung ist an die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen geknüpft:
– Es ist unerlässlich, dass die Schenkung in einer vor einem Notar unterzeichneten öffentlichen Urkunde formalisiert wird.
– Sind der Schenker oder der Beschenkte ausländische Staatsbürger, müssen sie über eine NIE (Ausländeridentifikationsnummer) verfügen. Und die NIE muss bei der spanischen Steuerbehörde angemeldet sein.
– Zum Nachweis des Verwandtschaftsgrads zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Handelt es sich um ein außerhalb Spaniens ausgestelltes Dokument, muss es mit einer Apostille versehen und übersetzt werden.
– Das bereits vorhandene Vermögen des Beschenkten darf die 600.000 € nicht überschreiten. Andernfalls ist diese Ermäßigung nicht anwendbar.
Fälle, in denen die Ermäßigung NICHT anwendbar ist.
Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen gibt es drei konkrete Fälle, in denen die Ermäßigung von 100.000 € nicht in Anspruch genommen werden kann:
1.- Wenn der Schenker diese Steuerermäßigung beim Erwerb von Vermögenswerten mit demselben Wert in den letzten 10 Jahren in Anspruch genommen hat.
Beispiel: Peter erhält von seinem Vater Michael eine Zuwendung von 100.000 €. Und Peter nutzt die Ermäßigung durch die Verwandtschaft, sodass er keine Schenkungssteuer zahlt. Später möchte Peter seiner Tochter Marie 100.000 € schenken. Sie hat nur dann Anspruch auf die Ermäßigung von 100.000 €, wenn seit der vorherigen Zuwendung mindestens 10 Jahre vergangen sind.
2.- Wenn der Beschenkte in den letzten 10 Jahren von dieser Ermäßigung für eine Schenkung an einen Dritten Gebrauch gemacht hat.
Mit anderen Worten: Peter möchte seiner Tochter Ana 100.000 € schenken. Allerdings kann Ana diese Ermäßigung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten 10 Jahren anderen Person 100.000 € geschenkt und diese Person von der Verwandtschaftsermäßigung Gebrauch gemacht hat.
3.- Wenn der Schenker in den letzten 10 Jahren vom Beschenkten durch Erbschaft und durch dessen schlichten Verzicht Vermögenswerte im gleicher Höhe erhalten und die Ermäßigung von 100.000 € in Anspruch genommen hat.
Stellen wir uns vor, zwei Töchter verzichten zugunsten der Mutter auf ihren Anteil an der Erbschaft. Die Mutter nimmt bei ihrer Erbschaftsannahme die Ermäßigung von 100.000 € in Anspruch. Eine spätere Schenkung der Mutter an ihre Töchter könnte erst nach Ablauf von 10 Jahren die Ermäßigung durch Verwandtschaft in Anspruch nehmen.
Schlussfolgerungen.
Bei der Berechnung der Schenkungssteuer ist die Ermäßigung von 100.000 € eine der am häufigsten verwendeten Steuervergünstigungen. Allerdings müssen viele Anforderungen erfüllt sein, um Überraschungen und Benachrichtigungen der Steuerbehörde der Autonomen Gemeinschaft zu vermeiden. White-Baos Anwälte sind Experten in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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